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IHK24

EU-Verpackungsverordnung: IHK ruft Unternehmen zur Beteiligung an bundesweiter Kampagne auf

Die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) soll Verpackungsabfälle reduzieren, Ressourcen schonen und die Kreislaufwirtschaft stärken. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern unterstützt diese Ziele. Bei der praktischen Umsetzung bestehen jedoch weiterhin erhebliche Unklarheiten. Im Rahmen einer bundesweiten Kampagne können Unternehmen nun ihre konkreten Erfahrungen und Belastungen direkt an die europäische Politik übermitteln.
IHK-Hanau-Natasha-Rohde
Präsidentin Natasha Rohde © Marcel Helfert
„Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft braucht ambitionierte Ziele, aber ebenso klare und praxistaugliche Regeln“, betont IHK-Präsidentin Natasha Rohde. „Wenn Vorgaben unterschiedlich ausgelegt werden und Unternehmen nicht verlässlich erkennen können, welche Pflichten sie erfüllen müssen, entstehen unnötige Kosten und Rechtsunsicherheit. Das trifft insbesondere kleine und mittlere Betriebe.“
Wesentliche Bestimmungen der PPWR gelten seit dem 12. August 2026. Betroffen sind nicht nur Verpackungshersteller, sondern auch Importeure, Händler und zahlreiche weitere Unternehmen, die Waren verpacken, versenden oder Verpackungen in Verkehr bringen. Je nach Rolle und Tätigkeit können unter anderem Dokumentations-, Kennzeichnungs-, Nachweis- und Registrierungspflichten entstehen.
In der betrieblichen Praxis ist derzeit insbesondere die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten schwierig. Auslegungshinweise der Europäischen Kommission und der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) werden in einzelnen Punkten unterschiedlich verstanden. Dies betrifft beispielsweise die Frage, wer als Erzeuger einer Versandverpackung gilt, wenn Karton, Klebeband und Füllmaterial erst beim Verpacken einer Ware zusammengefügt werden.
„Die Unternehmen stellen die Ziele der Verordnung nicht grundsätzlich infrage. Sie benötigen aber belastbare Antworten darauf, wie sie die Vorgaben konkret umsetzen sollen“, erklärt Sophia Wolfrat, Referentin für Nachhaltigkeit und Digitalisierung bei der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern. „Gerade kleinere Unternehmen verfügen häufig weder über eine eigene Rechts- noch über eine Umweltabteilung. Widersprüchliche Auslegungshinweise führen deshalb nicht zu mehr Kreislaufwirtschaft, sondern zunächst zu erheblichem Prüf- und Verwaltungsaufwand.“
Mit einer bundesweiten Kampagne will die IHK-Organisation den Erfahrungen der Unternehmen in Brüssel Gehör verschaffen. Dafür stehen Musterschreiben zur Verfügung, die Betriebe um eigene Praxisbeispiele und konkrete Belastungen ergänzen können. Die Schreiben können vom 1. bis 11. September 2026 an die zuständige EU-Kommissarin Jessika Roswall sowie an die hessischen Abgeordneten des Europäischen Parlaments versendet werden.
„Europa braucht einheitliche Wettbewerbsbedingungen und keine 27 unterschiedlichen Umsetzungsvarianten“, unterstreicht Rohde. „Die Verantwortlichen auf europäischer und nationaler Ebene müssen offene Fragen zügig klären und für eine verlässliche, europaweit einheitliche Anwendung sorgen. Gute Regulierung verbindet Nachhaltigkeit mit wirtschaftlicher Umsetzbarkeit.“
Die Musterschreiben, Kontaktdaten und weitere Informationen zur Kampagne finden Unternehmen auf der IHK-Website zum Thema.

Sophia Wolfrat
Referentin für Nachhaltigkeit und Digitalisierung