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Nr. 1796

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht schützt Mitbewerber, Verbraucher und andere Marktteilnehmer vor unlauteren Handlungen. Bei Verstößen drohen kostenpflichtige Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Merkblätter

Es gibt viele Möglichkeiten der Werbung, aber auch viele rechtliche Besonderheiten, die Sie beachten müssen. Hier erfahren Sie mehr.

Die „Schwarze Liste" enthält 32 irreführende und aggressive geschäftliche Handlungen, die unter allen Umständen verboten und abmahnfähig sind.

E-Mail-Werbung ist immer dann verboten, wenn der Adressat hierin nicht eingewilligt hat. Eine Ausnahme bildet die sog. Bestandskundenwerbung.

Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten? Informieren Sie sich hier über die weiteren Schritte: Was ist zu tun und wie sollte reagiert werden?

Was sind Formularfallen? Woran sind diese zu erkennen? Und wie handeln Sie, wenn Sie ein solches Formular unterschrieben haben?

Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, in Wettbewerbsstreitfällen eine gütliche Einigung anzustreben und ohne ein Gericht die Streitigkeit einfach und kostensparend beizulegen.

RAKathrin Schmidt (Syndikusrechtsanwältin)