Nr. 1796

Wettbewerbsrecht


Das Wettbewerbsrecht schützt Mitbewerber, Verbraucher und andere Marktteilnehmer vor unlauteren Handlungen. Bei Verstößen drohen kostenpflichtige Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

RAKathrin Schmidt (Syndikusrechtsanwältin)