Nr. 1809

Geldwäsche, Compliance


Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben erhebliche Auswirkungen. Sie können nicht nur den Ruf und die Solidarität von Unternehmen nachhaltig schädigen, sondern auch erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten. Ziel des Geldwäschegesetzes (GwG) ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es legt bestimmten Unternehmen und Personen (den “Verpflichteten”) besondere Pflichten auf, die deren Geschäftsbeziehungen und geschäftliche Aktivitäten transparent machen sollen.
RAKathrin Schmidt (Syndikusrechtsanwältin)