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Nr. 1809

Geldwäsche, Compliance

Rufschädigung und volkswirtschaftlicher Schaden: Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben erhebliche Auswirkungen. Das Geldwäschegesetz setzt hier an und legt bestimmten Unternehmen und Personen (den “Verpflichteten”) besondere Pflichten auf, die deren Geschäftsbeziehungen und geschäftliche Aktivitäten transparent machen sollen.

Merkblätter

Wissen Sie, was Geldwäsche ist? Das Video des Bundesministeriums für Finanzen klärt in drei Minuten über die wichtigsten Themen auf.

Seit dem 1. August 2021 besteht für fast alle Unternehmen eine Eintragungs- und Meldepflicht gegenüber dem Transparenzregister.

Das Geldwäschegesetz verhindert, dass Unternehmen u.a. für Geldwäsche missbraucht werden. Unternehmen sollten prüfen, ob sie betroffen sind und welche Pflichten bestehen.

Alle Unternehmen, die als sog. Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des GWG fallen, müssen sich im elektronischen Meldeportal „goAML Web” der FIU registrieren.

Ausführliche Informationen zum Thema Geldwäsche finden Sie auf der Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt.

RAKathrin Schmidt (Syndikusrechtsanwältin)