Löhne und Gehälter

Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Grundsätzlich können Arbeitgeber und Bewerber die Höhe der Vergütung frei aushandeln. Das Ergebnis richtet sich danach, wie sehr Unternehmen und Bewerber am Abschluss eines Arbeitsvertrages interessiert sind und wie das Lohngefüge im Unternehmen aussieht.
Anders verhält es sich im Geltungsbereich eines Tarifvertrages.
Tarifverträge gelten für ein bestimmtes Arbeitsverhältnis, wenn
  • die Geltung eines bestimmten Tarifvertrages vertraglich vereinbart wurde, der Tarifvertrag also durch individuelle Vereinbarung oder durch Betriebsvereinbarung in den jeweiligen Arbeitsvertrag einbezogen wurde,
  • Arbeitgeber als Mitglied des Arbeitgeberverbandes und Arbeitnehmer als Gewerkschaftsmitglied tarifgebunden sind
    ODER
  • ein Tarifvertrag durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Die Übersicht der allgemeinverbindlichen Tarifverträge finden Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie wird regelmäßig aktualisiert.
Bei der einzelvertraglichen Einbeziehung kann sowohl ein ganzer Tarifvertrag einbezogen werden als auch die Geltung nur einzelner Regelungen vereinbart werden.
Einzelheiten zum Abschluss von Arbeitsverträgen, sowohl für unbefristete als auch für befristete oder geringfügige Beschäftigungen, lassen sich den Artikeln Mitarbeiter einstellen, Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und Mini-Jobs und Kurzfristige Beschäftigung entnehmen.
Außerdem gibt es mittlerweile einige Branchen, wie beispielsweise Baugewerbe, Gebäudereinigung, Briefdienstleistungen und Pflegebranche, in denen Mindestlöhne vorgeschrieben sind. Ausführliche Informationen zu den Mindestlohngesetzen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und beim Zoll.
Nähere Auskünfte zu allgemeinverbindlichen Tarifverträgen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ausführliche Informationen zu Tariflöhnen und Tarifverträgen finden Sie im Internetauftritt der Hans-Böckler-Stiftung.
Die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern ist nicht Tarifpartei und hat keine Sammlung von Tarifverträgen, so dass auch keine Auskünfte über den Inhalt der einzelnen Tarifverträge gegeben werden können.
Das Tarifregister des Hessischen Sozialministeriums in Wiesbaden erteilt unter der Telefon-Nr. 0611 8173495 Auskunft darüber, welcher Tarifvertrag für die einzelnen Branchen abgeschlossen wurde und welche Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt worden sind. Nur über allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge werden telefonisch inhaltliche Einzelauskünfte gegeben. Alle anderen Tarifverträge, über die keine telefonische Auskünfte gegeben werden, können vor Ort eingesehen werden. Anfragen können auch per Telefax an das Tarifregister gestellt werden unter Telefax-Nr. 0611 8908444. Anschrift: Tarifregister beim Hessischen Sozialministerium, Dostojewskistr. 4, 65187 Wiesbaden, Öffnungszeiten: Di. und Do. von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und in dringenden Fällen per E-Mail: tarifregister@hmafg.hessen.de oder per Telefax: 0611 89084962.

Amtliche Statistik für Löhne und Gehälter:
Das Statistische Bundesamt und das Statistische Landesamt Hessen halten im Internet tief gegliederte Statistiken über Verdienste in einzelnen Wirtschaftszweigen bereit und veröffentlichen u.a. vierteljährlich Übersichten über Durchschnittsgehälter. Bitte achten Sie auf die Leistungsgruppen, die den Eingliederungsrichtlinien aus der Tarifregelung, wie zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt, entsprechen. Diese Angleichung ist insbesondere den Unternehmen eine Hilfe, die keiner Tarifpflicht unterliegen. Die Darstellung der Wirtschaftszweige entspricht der vom Statistischen Bundesamt vorgegebenen Systematik.

Private Anbieter von Lohn- und Gehaltstabellen:
Eine Vielzahl von privaten Institutionen und Unternehmen bietet den Zugriff auf Datenbanken für Löhne und Gehälter im Internet an. Oft sind die Angaben nur gegen Entgelt zu beziehen. Mit den Suchworten "Lohn und Gehalt" oder "Einstiegsgehalt" lassen sich die einschlägigen Seiten leicht auffinden. Für den Inhalt dieser Internetseiten können wir keine Haftung übernehmen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir dem gesetzlichen Auftrag der IHK entsprechend, Privatpersonen und Freiberufler nicht beraten können.