RoHS-Ausnahmen für Blei geändert

Gemäß den EU-Vorschriften gelten für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten Beschränkungen durch die RoHS-Richtlinie. Die EU-Kommission veröffentlichte nun Änderungen bzw. Verlängerungen für die Ausnahmen der Verwendung von Blei in Elektro- und Elektronikgeräten.
Gemäß den EU-Vorschriften gelten für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten Beschränkungen (RoHS-Richtlinie). Auf Antrag der Unternehmen oder Organisationen können in bestimmten Fällen befristete Ausnahmen gewährt werden.
Nun hat die Kommission neue Regelungen für die Ausnahmen von Blei in Elektro- und Elektronikgeräten veröffentlicht. Die Regelungen betreffen:
Die Ausnahmen verlängern sich zum Teil bis Mitte oder Ende 2027, zum Teil bis 12 oder 18 Monate nach Inkrafttreten der neuen Regeln. Untenstehend finden Sie Anhänge zu den angenommenen delegierten Rechtsakten mit den detailierten Ausnahmeregelungen.