Novelle des Batteriegesetzes in Kraft

Das bisherige deutsche Batteriegesetz trat am 7.10.2025 außer Kraft, weil es durch ein neues „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien (Batterierecht-Durchführungsgesetz – BattDG)“ abgelöst wurde. Damit wird das nationale Batterierecht an die seit 2023 bestehende EU-Batterieverordnung angepasst.
Die wichtigste Änderung aus Sicht der Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren ist die Pflicht zur Beteiligung an einem zugelassenen Rücknahmesystem, die nun nicht mehr auf Gerätebatterien beschränkt ist, sondern für alle Batteriekategorien gilt. Die wie bisher für die Registrierung aller Inverkehrbringer von Batterien zuständige Stiftung EAR stellt den Handlungsbedarf hier auf ihrer Homepage dar.

Die Frist für die Umstellung bestehender BattG-Registrierungen läuft bis 15. Januar 2026.

Das „Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz — Batt-EU-AnpG)“ ist am 6.10.2025 hier im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es besteht aus mehreren Artikeln, wobei der erste das o. g. BattDG enthält.