Teilweise Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten seit 17. April 2025 in Kraft
Teil 1 des sog. Omnibusses I zur Nachhaltigkeit hat das Verfahren absolviert und ist nach Veröffentlichung im Amtsblatt am 17. April 2025 in Kraft getreten. Dieser Teil des Omnibus-Pakets verschiebt teilweise die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) und die Umsetzungs- und Anwendungsfristen der sog. Lieferkettenrichtlinie (CSDDD).