Nachhaltigkeit und Digitalisierung

Recycling - Nachhaltige Verpackungen

Einwegkunststofffondsgesetz ab 2024

Das Einwegkunststofffondsgesetz tritt teilweise ab 1. Januar 2024 in Kraft und sieht die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds durch das Umweltbundesamt vor. Der Fonds setzt eine EU Richtlinie in deutsches Recht um, die die Verringerung von sogenanntem “Littering” betrifft. Die digitale Plattform DIVID wird als Register für Hersteller dienen und auch Einzahlungen und Ausschüttungen abwickeln.
Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsverordnung – EWKFondsV) (Oktober 2023)
Wer ist betroffen?
In den Einwegkunststofffonds zahlen betroffene Hersteller, welche bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem Markt bereitstellen oder verkaufen, abhängig von Produktart und Masse, ein. Die Liste der Produkte finden Sie auf der Homepage des Umweltbundesamtes.

Einwegplastikverbotsverordnung seit 3. Juli 2021

Am 3. Juli 2021 traten die Einwegkunststoffverbotsverordnung sowie die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung in Kraft. Diese dienen der Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie. Ziel ist die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Dazu werden ab Sommer dieses Jahres bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten, andere sind entsprechend als solche zu kennzeichnen. Das Merkblatt ist beim DIHK auf der Homepage.
Das Verbot bezieht sich auf Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoffen sowie "To-Go"- Lebensmittelbehälter, Getränkebecher und -behälter aus Styropor. Generell werden künftig Produkte aus sogenanntem oxo-abbaubarem Kunststoff verboten.
Der DIHK hat die Leitlinien zur Anwendung der Einwegkunststoffrichtlinie zusammengefasst.
Verstöße gegen das Verbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Für den Vollzug sind die Länder verantwortlich.

EU-Leitlinien zu Einwegkunststoffprodukten

Fragen und Antworten zu den Leitlinien für die Anwendung der Vorschriften für Einwegkunststoffartikel finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission.

Recyclingfähige und nachhaltige Verpackungen

Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) hat einen Leitfaden (Januar 2020) für Unternehmen zum Thema "Recyclingfähige und nachhaltige Verpackungen" veröffentlicht. Der Leitfaden gibt erste praxisnahe Hinweise, wie  Verpackungsmaterial eingespart und auf nachhaltige und recyclingfähige Verpackungen umgestellt werden kann. ‎Unternehmensbeispiele aus Bayern zeigen, wie die Umstellung auf nachhaltige ‎Verpackungslösungen aussehen kann. ‎

IHK-Recyclingbörse wurde zum 31. März 2023 abgeschaltet.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die IHK-Recyclingbörse zum 31. März 2023 eingestellt wurde. Der Weiterbetrieb der Börse auf der jetzigen Plattform ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich, da die Serverarchitektur veraltet ist.
Alternativen zur IHK-Recyclingbörse können Sie andere Plattformen nutzen. Diese finden Sie auf der Seite der DIHK .