Definitionen, Pflichten und Co.

Energieeffizienzgesetz in Kraft getreten

Nachdem es am 17. November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, trat das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) am 18. November 2023 in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Behörden, Unternehmen und Rechenzentren entsprechend der EU-Vorgaben ab 2024 Maßnahmen zu ergreifen, um mehr Energie einzusparen. Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hatte Stellung zum Referentenentwurf bezogen.
Nach dem EnEfG sollten Unternehmen verpflichtet werden, Informationen zu anfallender Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bis zum 1. Januar 2024 auf einer Plattform zu melden. Allerdings hat die Bundesstelle inzwischen bekannt gegeben, dass diese Meldepflicht für sechs Monate ausgesetzt wird. 
Informationen zur Thematik “Energieeffizienzgesetzt”, unter anderem Definitionen, Managementpflichten für Unternehmen sowie Bußgeldern, gibt dieser Überblick