Klimaneutralität
Green Deal der Europäischen Union
Die Europäische Union hat sich im Dezember 2019 darauf verständigt, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Der “Green Deal” ist die strategische Agenda der EU für die Jahre 2019 bis 2024. Sie rahmt den Transformationsprozess mit gesetzlichen Leitplanken für die Mitgliedsstaaten ein. Der Green Deal umfasst Gesetzesvorhaben und Neuerung, welche die Wirtschaft direkt betreffen.
Die DIHK bietet zum Green Deal einen Überblick über die Pakete, Themen und Gesetzesvorhaben. Auf der Seite European Green Deal finden Sie die Zusammenfassung.
Einigung zur EU-Methan-Verordnung erzielt - Messung, Meldung und Überprüfung von Methanemissionen werden verpflichtend
Am 15. November haben sich der Rat und das Europäische Parlament vorläufig eine Einigung über eine Verordnung zur Nachverfolgung und Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor erzielt. Zukünftig müssen Öl-, Gas- und Kohleunternehmen Methanemissionen aufspüren, dokumentieren und schnellstmöglich schließen. Perspektivisch soll dies auch für Importe fossiler Brennstoffe außerhalb der EU gelten, ohne dabei die Energieversorgungssicherheit zu gefährden.
Noch muss die Methan-Verordnung formal vom Europäischen Parlament und Rat bestätigt werden. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft.
Nähere Informationen finden Sie hier: Klimaschutz: Rat und Parlament vereinbaren neue Vorschriften zur Verringerung von Methanemissionen im Energiesektor - Consilium (europa.eu)
(Quelle: DIHK Rundschreiben15. November 2023)
(Quelle: DIHK Rundschreiben15. November 2023)
Fit for 55 Paket
Das erste Zwischenziel für den Green Deal wird mit dem Paket “Fit for 55” festgelegt. Dieses Paket befindet sich seit Juli 2021 in Erörterung in den verschiedenen EU-Gremien. “Fit for 55”, beschreibt das Ziel der EU, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken.
Das Paket “Fit for 55” besteht unter anderem aus den folgenden Schwerpunktthemen. Diese Schwerpunktthemen werden derzeit diskutiert und von der EU beschlossen:
- Emissionshandelssystem der EU (EU-ETS)
Die EU hat sich auf Einsparungen von 62 Prozent der Emissionen im ETS-Bereich bis 2030 im Vergleich zu 2005 geeinigt. Daher werden die Zertifikate ab 2024 im EU-Markt verringert. Zusätzlich wird bis 2027 der “ETS 2” für Gebäude und Verkehre eingeführt. In Deutschland gilt für diesen Bereich seit 01.01.2021 das BEHG.
- CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM)
Importe in die EU werden durch dieses System mit einem CO2-Preis belegt, der sich an die Preise des EU-ETS angleichen soll. Somit soll eine Abwanderung von Produktion aus der EU verhindert werden. Der Mechanismus wird zwar ab dem 1. Oktober 2023 gültig sein, allerdings mit einer Übergangsfrist. Betroffen sind vorerst die Produktgruppen Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und Elektrizität sowie Wasserstoff. Nach bisherigen Informationen geht der Übergangszeitraum bis zum Jahr 2034.
- Emissionsreduktionsziele der Mitgliedstaaten
Für Deutschland ergibt sich aus dem “Fit for 55” Paket eine Reduktion der Emissionen von 50 % bis 2030 im Vergleich zu 1990. Deutschland hat sich jedoch mit dem Klimaschutzgesetz selbst zu einer Einsparung von 65 Prozent bis 2030 verpflichtet.
- Verordnung über CO2-Normen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
Vorbehaltlich einer förmlichen Annahme hat die EU für 2030 Emissionseinsparungen bei neuen PKW von 55 Prozent und bei LLF von 50 Prozent festgelegt. Ab 2035 soll das CO₂-Emissionsreduktionsziel auf 100 Prozent erhöht werden.
Für neue schwere Nutzfahrzeuge (ab 7,5 t) schlägt die EU Kommission ab 2030 eine Reduktion von 40 Prozent vor. Stadtbusse sollen ab 2030 sogar gänzlich emissionsfrei gemacht werden.
Für neue schwere Nutzfahrzeuge (ab 7,5 t) schlägt die EU Kommission ab 2030 eine Reduktion von 40 Prozent vor. Stadtbusse sollen ab 2030 sogar gänzlich emissionsfrei gemacht werden.
- Erneuerbare Energie
Der Anteil von erneuerbaren Energien am Gesamtenergiemix der EU soll bis 2030 auf mindestens 45 Prozent steigen. Hierzu wird die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) angepasst.
Weitere Informationen zu „Fit für 55“ finden Sie auf der Seite „Europäischer Rat – Rat der Europäischen Union”
Weitere Informationen zu „Fit für 55“ finden Sie auf der Seite „Europäischer Rat – Rat der Europäischen Union”
Sustainable Finance
Zusätzlich umfasst der EU Green Deal die “Sustainable Finance Strategie”, welche die Finanzierung der Transformation sichern soll und den Finanzmarkt zu mehr nachhaltigen Investitionen anhält. Informationen dazu finden Sie auf unserer Website.