Green Deal

Europäischer CO2-Grenzausgleich

Mit dem CO2-Grenzsausgleich – Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) – werden Importwaren aus Drittländern mit einem Preis für die enthaltenen Emissionen belegt und das bestehende EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) ergänzt. Dadurch wird das höhere klimapolitische Ambitionsniveau der Europäischen Union auch auf Importware angewendet.
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Importseite - CBAM: Das System der CO2-Grenzausgleichsabgabe
Funktion des CO2-Grenzausgleichsmechanismuses
Der Mechanismus umschließt in seiner jetzigen Form die Gütergruppen: Aluminium, Eisen, Stahl, Düngemittel, Strom, Wasserstoff und Zement. Werden diese Güter aus Drittstaaten importiert, muss der Importeur auf die eingeführte Menge ab 2026 
entsprechende Emissions-Zertifikat pro Tonne zukaufen. Der Preis für diese Zertifikate soll dem Preis der Zertifikatskosten des europäischen Emissionshandels gleichen. 
Fristen:
ab 1. Oktober 2023 in Kraft,
ab 01.2025 Registrierungspflicht, bis Ende 2025 Meldung der Emissionen
ab 01.2026 kostenpflichtiger Erwerb der Zertifikate

DEHSt wird nationale CBAM-Stelle in Deutschland
Die Bundesregierung hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als zuständige nationale Behörde für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) benannt.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.dehst.de/

EU-Kommission veröffentlicht CBAM-Standardwerte
Am 22.12.2023 hat die EU-Kommission die CBAM-Standardwerte veröffentlicht. Zu diesen gelangen Sie hier: https://taxation-customs.ec.europa.eu/system/files/2023-12/Default%20values%20transitional%20period.pdf
Der CBAM berücksichtig die Treibhausemissionen, die unmittelbar bei der Erzeugung der Güter entstehen, erfasst jedoch auch indirekte Emissionen von Vorprodukten, deren Herstellung und den zur Produktion benötigten Strom.
Ziel des Mechanismus ist der Schutz vor günstigeren Importgütern aus Ländern ohne Emissionshandelssystem. Dadurch entsteht für die europäischen Hersteller Planungssicherheit für Investitionen innerhalb der EU. 
Herausforderungen für betroffene Unternehmen
Vorgesehen ist eine Jahresmeldung der Gesamtemissionen der Importeure ab 2025 mit Frist bis zum 31. Mai des folge Jahres. Die Informationen zu Emissionswerten der Importgüter müssen die Importeure jedoch von den Lieferanten anfordern, was deutlich höhere Aufwendungen bedeuten könnte. Die Kosten für Importgüter aus Drittstaaten werden durch den Preis der Emissions-Zertifikate entsprechend steigen und Vorprodukte und schlussendlich auch die Endprodukte, die in der EU verkauft werden, teurer machen. 
Ausgenommen von dieser Bepreisung sind Drittländer mit eigenem Emissionshandelssystem ausgenommen. Damit bleibt die Chance der Wirtschaft, sich selbst zu organisieren, bestehen.