Energierecht

Energieeffizienzsysteme

Hier handelt es sich um keinen juristischen Begriff. Der Begriff dient lediglich zur Vereinfachung als Überbegriff für bestimmte Systeme.
Wie dieser Nachweis im Einzelnen zu führen ist und wer ihn ausstellt, ist in der Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie geregelt.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Website des Zolls.
Unternehmen, die die Steuerentlastung in Anspruch nehmen möchten, müssen Energieeinsparungen erbringen, indem sie nachweisen, dass sie im Antragsjahr ein Energiemanagementsystem, Umweltmanagementsystem oder - als kleine und mittlere Unternehmen - ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz betreiben oder betrieben haben, § 10 Abs. 3 Stromsteuergesetz (StromStG).