Nachhaltigkeit und Digitalisierung

KWK-Gesetz (KWKG 2020) in Kraft getreten

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und KWK-Anlagen 

Das KWK-Gesetz trat am 14. August 2020 in Kraft. 
Mit dem Kohleausstiegsgesetz wurde 2020 einmal mehr auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) umfassend novelliert. Es kam vor allem zur Einführung neuer Boni, was den Komplexitätsgrad dieses Gesetzes weiter erhöht hat. Am Ende des Jahres erfolgte dann noch die grundsätzliche beihilferechtliche Einigung mit der EU-Kommission, was wiederum erneut zahlreiche Änderungen mit sich brachte, die mit der EEG-Novelle kurz vor Jahreswechsel umgesetzt wurden. Die gute Nachricht, auch wenn die finale Entscheidung noch aussteht: Das KWKG ist nun (weitgehend) bis Ende 2026 von Brüssel genehmigt. Planungen für neue KWK-Anlagen können sich daher auf einen gleichbleibenden Rechtsrahmen stützen, sofern kommende Bundesregierungen keine weiteren Änderungen am Gesetz vornehmen.
Kraft-Wärme-Kopplung – Strommarkt der Zukunft: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 

KWK-, §19 StromNEV- und Abschaltbare-Lasten-Umlage veröffentlicht

Die Übertragungsnetzbetreiber haben auch die noch ausstehenden drei Umlagen bekannt gegeben. Alle drei steigen gegenüber dem Vorjahr an. Aufgrund der Senkung und schließlich Abschaffung ab dem 01.07.2022 der EEG-Umlage sinkt die Gesamtbelastung aller Umlagen für Vollzahler.
 
Die genauen Werte der einzelnen Umlagen finden Sie auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber: Netztransparenz.de