Energie- Umweltfristen sowie staatliche Beihilfe im Energie- und Stromsteuerbereich

Härtefallhilfen KMU Energie – Hessen – Antragstellung ab 9. März 2023 möglich

Mit den Härtefallhilfen Energie entlastet das Land Hessen kleine und mittlere Unternehmen, die im Jahr 2022 in besonderem Maße von gestiegenen Energiekosten betroffen waren und dadurch in ihrer Existenz bedroht sind. Informationen finden Sie beim RP Kassel

Fristenregelungen bei Steuern und Abgaben im Energiebereich

Je nach Konstellation können Unternehmen einzelne Entlastungstatbestände bei Energiesteuern und -abgaben in Anspruch nehmen. Diese sollen u.a. dabei helfen, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit trotz hoher, staatlich beeinflusster Belastungen zu erhalten. Der DIHK hat eine chronologische Übersicht der hierbei zu berücksichtigenden Melde- und Nachweisfristen zusammengestellt.  
Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich (Stand: April 2021)
Ob Energie- und Stromsteuerdurchführungs-Verordnung, KWKG oder EEG – in verschiedenen Normen sind Voraussetzungen und Verfahren definiert, die es Unternehmen anlassbezogen ermöglichen, die Belastungen aus einzelnen Energiekostenbestandteilen zu reduzieren. 

Zoll veröffentlicht Infos zu Unternehmen in Schwierigkeiten im Hinblick auf Energie- und Stromsteuer

Staatliche Beihilfen im Energie- und Stromsteuerbereich
Nachdem die Kommission geregelt hat, dass Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten, kein Verlust von Vergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer droht, hat der Zoll nun entsprechende Hinweise veröffentlicht. Der Zoll weist allerdings darauf hin, dass das Formular 1139 (Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen) im bisherigen Umfang vorzulegen ist.
Umfassende Informationen zu diesem Thema bietet das Merkblatt 1139a des Zolls.