Energierecht

Erneuerbare-Energien-Gesetz

EEG-Umlage wird zum 1. Juli 2022 abgeschafft

Der Bundestag hat am 28. April die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 beschlossen. Damit werden Unternehmen und private Haushalte um rund 6,5 Mrd. Euro entlastet. Auf die Wirtschaft entfällt ungefähr die Hälfte des Entlastungsbetrags. Die Einigung ist Teil eines Zehn-Punkte-Programms
(10 Entlastungsschritte für unser Land) (Link: Welt.de). 
Informationen finden Sie auch bei der Bundesnetzagentur
Eine Verpflichtung der Stromlieferanten, die Entlastung an Kunden weiterzugeben, soll es nicht geben. Die Bundesregierung hat aber die Erwartung formuliert, dass die "Entlastung in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergegeben" wird. Gleichzeitig kündigt die Koalition an, dass Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind genauso wie Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregelungen, "mit Wirkung zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst" werden.
Die betrifft zunächst die Neufassung der Entlastung bei der KWK- und Offshorenetzumlage. Unternehmen, die für 2023 eine entsprechende Entlastung bekommen möchten, müssen das derzeit noch gültige Antragsverfahren beim Bafa durchlaufen, auch wenn keine Besondere Ausgleichsregelung für die EEG-Umlage beantragt werden muss. Erst im Jahr 2023 greift dann für das Jahr 2024 eine Neuregelung. Diese soll mit dem Osterpaket verabschiedet werden. 

Besondere Ausgleichsregelung

Durch die Besondere Ausgleichsregelung kann ein stromkostenintensives Unternehmen bzw. ein Schienenbahnunternehmen nach den §§ 63 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Antrag auf Begrenzung (Reduktion) der EEG-Umlage stellen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat zur Beantragung der besonderen Ausgleichsregel umfangreiche Merkblätter veröffentlicht. Enthalten sind Hinweise zum Kreis der Antragsberechtigten, zu den Antragsvoraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie zu Pflichten und Gebühren.
Arbeitshilfen
Diese Arbeitshilfen bestehen unter anderem aus den aktuellen Merkblättern, die ausführliche Informationen rund um das Thema sowie zum Antragsverfahren und der Antragstellung enthalten. Ferner finden Sie hier weitere wichtige Hinweisblätter und eine Checklisten.
 "Schiedsrichter" auf dem Feld der Erneuerbaren Energien
Die Clearingstelle EEG klärt Rechtsfragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und vermittelt in Streitfällen. Damit entlastet sie seit zehn Jahren die Gerichte und die Wirtschaft. 
Die Schiedsrichter auf dem Feld der Erneuerbaren Energien