Nationaler Emissionshandel

Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz gilt als Nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffe seit 01.01.2021. Durch dieses Gesetz und seine Verordnungen, werden CO2-Emissionen bepreist, was zu stärkeren Effizienzmaßnahmen und Einsparungen führen soll. Dies dient der Erreichung der Verpflichtung von Deutschland die CO2-Emissionen bis 2030 um 38% ggü. 2005 zu senken.

Aktualisierung der Antragstellung für die BEHG-Carbon-Leakage-Kompensation

Für Carbon-Leakage-Kompensationsanträge gemäß BECV für das Abrechnungsjahres 2022 muss die neu veröffentlichte Formular-Management-System (FMS) Erfassungssoftware genutzt werden. Die Erstellung eines neuen Benutzerzugangs ist dafür notwendig. Darüber hinaus müssen die folgenden Formulare verpflichtend genutzt werden:
  • Aufstellung der erwarteten maßgeblichen Emissionsmenge (hier)
  • Nachweisformulare für importierte Wärmemengen (für Wärmeverteilernetz hier; für Direktlieferung hier)
  • Berechnungsformular für die Brennstoffmenge, die in nicht hocheffizienten KWK-Anlagen auf die Wärmeerzeugung entfallen (hier)
Die Frist für die Antragstellung des Abrechnungsjahrs 2022 ist der 30.06.2023. Der vollständige Antrag muss zusammen mit dem Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer in einer qualifiziert signierten Nachricht über die virtuelle Poststelle eingereicht werden.
Viele weitere Informationen rund um die Carbon-Leakage-Beihilfe, vor allem der aktualisierte Leitfaden zum Antragsverfahren sowie der Katalog beihilfefähiger Produkte finden Sie auf der entsprechenden Carbon-Leakage-Webpage der DEHSt.
Die größten Änderungen und Umstellungen betreffen die Inverkehrbringer von Erdgas, Treibstoff und Heizöl. Diese müssen nach dem Gesetz, ähnlich wie beim europäischen Emissionshandel, Zertifikate erwerben und sich in den nationalen Emissionshandelsregister eintragen und ein Konto bei der zuständigen Behörde (DEHSt) eröffnen. 

Kosten für Unternehmen und Endverbraucher

Für die meisten Unternehmen, die Endverbraucher sind, ergeben sich durch die CO2-Bepreisung erhöhte Belastungen durch Ihren Energieverbrauch bzw. verbrauchte Energieträger.
Phase 1. 2021-2030, gegliedert in 2 Abschnitte.
Auf Grund der anhaltend hohen Energiepreise hat die Regierung die Preiserhöhung für das Jahr 2023 ausgesetzt und für 2024 und 2025 reduziert. Ab dem 01.01.2023 wird es keine Erhöhung geben, die Preise bleiben auf dem Niveau von 2022. Die Erhöhung 2024 und 2025 sind jeweils um 10 € pro Tonne CO2 niedriger. 
Für die ersten 5 Jahre ergeben sich voraussichtlich folgende Preiseffekte:
Energieträger
2021
2022
2023
2024
2025
Heizöl (leicht) in ct/l
6,5
7,7
7,7
9,25
11,9
Erdgas in ct/kWh
0,5
0,6
0,6
0,64
0,82
Diesel in ct/l
6,5
7,7
7,7
9,25
11,9
Benzin in ct/l
5,6
6,7
6,7
8,35
10.7
Quellen: DIHK und BMWK