Nachhaltigkeit und Digitalisierung

Förderung für gewerbliche E-Lastenräder

Anträge auf Förderung können noch bis zum 29.02.2024 gestellt werden.

Gewerblich genutzte E-Lastenräder, die für den Gütertransport ausgelegt sind, werden mit 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro gefördert. 
Antragsberechtigt sind private Unternehmen, aber auch Körperschaften öffentlichen Rechts. Gefördert wird der Erwerb (kein Leasing!) mit 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 2.500 Euro. Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Technische Voraussetzung ist u.a. eine Mindestnutzlast von 120 kg. E-Lastenräder zum Personentransport sind nicht förderfähig. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.
Weitere Informationen finden Sie auf der BAFA-Webseite. Wie immer gilt: Erst Förderung beantragen, dann kaufen.
Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie [Stand: Januar 2023] (PDF, 645KB,