Elektromobilität und Ladeinfrastruktur

Ladeinfrastruktur und Förderung

Pflicht für E-Auto-Ladesäulen in Gebäuden

Der Bundestag hat am 11. Februar das Gebäudeelektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) verabschiedet. Die Koalitionsfraktionen haben sich auf eine Ausweitung der Pflichten für E-Auto-Ladepunkte in neuen Gebäuden geeinigt. Es werden mehr Gebäude von der Verpflichtung umfasst und auch der Anteil der Vorverkabelungen steigt.  
Für neue Wohngebäude greift die Verpflichtung jeden Stellplatz mit Leerrohren auszustatten bei Gebäuden mit mehr als 5 Stellplätzen. Die übrigen Verpflichtungen bei größeren Renovierungen bleiben unverändert.
Für neue Nichtwohngebäude greift die Verpflichtung, Stellplätze mit Leerrohren auszustatten, bei mehr als 6 Stellplätzen. Zudem muss jeder dritte Stellplatz entsprechend ausgerüstet werden. Es bleibt bei mindestens einem Ladepunkt. Auch die unbedingte Pflicht zur Errichtung mindestens eines Ladepunktes bei Gebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen ab 2025 bleibt bestehen.
Neu für Eigentümer mehrere verpflichteter Nichtwohngebäude ist die Flexibilität, dass er die Gesamtzahl der zu errichtenden Ladepunkte zusammen in einer oder mehreren seiner Liegenschaften errichtet. Das gilt nur für die Ladepunkte, nicht für die Vorverkabelung.
Das Gesetz gilt weiterhin nicht für Nicht-Wohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die weitgehend selbst genutzt werden (KMU-Ausnahme). 
Mit den Änderungen geht der Bundestag über eine 1:1 der EU-Gebäuderichtlinie hinaus. Von einer zusätzlichen Kostenbelastung durch die erweiterten Pflichten für die Wirtschaft geht der Beschluss nicht aus. Das Gesetz geht noch in den Bundesrat als Einspruchsgesetz.
Quelle: DIHK

Förderprogramm für Ladepunkte von Unternehmen


Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge

Die Bundesnetzagentur hat eine Deutschland-Karte mit den Normal- und Schnellladesäulen für Elektrofahrzeuge veröffentlicht. Die Karte umfasst aktuell 1.600 Stationen mit insgesamt 3.335 Ladepunkten von über 300 Betreibern. Davon sind etwa 128 Schnellladepunkte.
Zur Übersichtskarte der Bundesnetzagentur sowie Änderung der Ladensäulenverordnung (LSV) finden Sie im Merkblatt
Die Seite lemnet.org wird von einem Verein gepflegt und das Ladestationsverzeichnis basiert auf einer openstreetmap. Umfangreiche Informationen und ebenfalls die Kontaktdaten zum Betreiber erscheinen beim Klick auf eine eingetragene Ladestation.
Alle Seiten zeigen die wichtigsten Informationen auf einen Blick und haben in Kombination wahrscheinlich die meisten Ladesäulen erfasst - sogar über das Bundesgebiet hinaus. Fehlt die Anzeige der belegten und freien Ladeplätze, ist meist eine Kontaktmöglichkeit hinterlegt.

Förderdatenbank Elektromobilität

Bundesweit gibt es zahlreiche Programme, die Unternehmen oder Privatpersonen finanziell dabei unterstützen, ihre Mobilität klimafreundlicher zu gestalten.
The Mobility House informiert, berät und unterstützt Unternehmen beim Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Neben Schulungen und Webinaren gehört eine Datenbank zu Förderprogrammen für Ladestationen und E-Fahrzeuge von Bund, Ländern und Städten zu ihrem Informationsangebot. Interessierte Unternehmen können die Programme nach Postleitzahl filtern und so ein passendes Programm finden. Mit wenigen Klicks gelangen Sie direkt zur Antragsstellung oder zu weiteren Informationen der Fördergeber.

FlächenTOOL des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Das FlächenTOOL soll den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Deutschland durch die Identifizierung geeigneter Liegenschaften unterstützen. Sie können Ihre Liegenschaften melden und anbieten – oder aber eine geeignete Liegenschaft für Ihr Projekt finden.
Dieses Tool wird Ihnen durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bereitgestellt.