Erleichterung durch Digitalisierung

Digitalisierung in der Ausbildung

Duale Ausbildungsberufe in der IT

Die Digitalisierung der Wirtschaft schreitet voran – für viele Handels- und Dienstleistungsunternehmen ergeben sich neue Prozesse, Geschäftsmodelle und Arbeitsweisen und im Zuge dessen auch neue Tätigkeitsfelder. Die Digitalisierung ist auch in der dualen Berufsausbildung angekommen.
Quellcodes schreiben, Probleme lösen, beraten und verkaufen – das Arbeitsfeld Informationstechnik (kurz: IT) kann durch eine Vielzahl von Ausbildungen erreicht werden.
Wer sich für eine Ausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnologien entscheidet, hat gute Chancen auf einen abwechslungsreichen und langfristig sicheren Arbeitsplatz. Informationstechnologien stehen für Jobs mit Perspektive und sind oftmals das optimale Sprungbrett für eine erfolgreiche Karriere.
Mit dem Ausbildungsberuf „Kaufmann/-frau im E-Commerce“  wird seit  2018 ein auf digitale Geschäftsmodelle ausgerichteter kaufmännischer Beruf angeboten, der eine solide und breite Basis für den Fachkräftenachwuchs legt.

Ausgebildete Kaufleute im E-Commerce finden nicht nur Beschäftigung in Betrieben mit bestehendem Online-Vertrieb, sondern werden auch in Unternehmen gebraucht, die den Einstieg in den Onlinehandel suchen.  

Digitales Berichtsheft  

Vorgeschrieben wird das Führen von Ausbildungsnachweisen in den nach § 14 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erlassenen Ausbildungsordnungen. Was bisher in reiner Schriftform verpflichtend war, ist nun auch in digitaler Form möglich. Mussten die Berichte bislang regelmäßig ausgedruckt werden, sind für die elektronische Variante weder Papier noch Ordner nötig.
Die Vorteile sind sowohl für den Ausbilder, als auch für die Auszubildenden vielfältig:
  • Digitale Eingabe ermöglicht die Korrektur der Einträge sowie das automatische Berechnen geleisteter Wochenstunden
  • Kommentarfunktion lässt Austausch und Rückmeldung zu den Inhalten zu
  • Ausbildungsrelevante Dokumente können angehängt werden
  • Überprüfen der Vollständigkeit der Berichtshefteinträge und Erinnerungsfunktion bei nicht erfolgter Berichtsheftführung
  • Verbesserte Kontrollmöglichkeiten durch den zeit- und ortsunabhängigen Zugriff auf die Berichtshefte