n den meisten Präferenzregelungen ist das vereinfachte Verfahren "ermächtigter Ausführer" vorgesehen. Da im Warenverkehr mit der Republik Korea förmliche Präferenznachweise nicht vorgesehen sind, kann ein Präferenznachweis - in Form einer Ursprungserklärung - für Exportsendungen im Wert von über 6.000 Euro ausschließlich durch einen ermächtigten Ausführer ausgefertigt werden.
International
Bekannter Versender
Zum Schutz vor Angriffen im zivilen Luftverkehr sind in den vergangenen Jahren nationale und europäische Sicherheitskonzeptionen sowie entsprechende nationale und europäische Rechtsvorschriften erarbeitet worden. Seit dem 30. April 2013 müssen sich Unternehmen, die ihre Luftfrachtsendungen als "sicher" versenden wollen, beim Luftfahrt-Bundesamt als Bekannter Versender registrieren lassen.
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Lieferantenerklärungen
Lieferantenerklärungen gehören mit zu den am häufigsten ausgestellten Handelsdokumenten. Sie geben dem Kunden die Möglichkeit, im Falle eines späteren Exports der Ware, seinem ausländischen Kunden einen Zollvorteil zur Verfügung zu stellen.
International
Vereinfachte Verfahren bei der Ausfuhr
Vereinfachte Zollverfahren bei der Ausfuhr erleichtern die Lieferfähigkeit. Bitte beachten Sie die Änderungen durch ATLAS-Ausfuhr.
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Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) kann seit 2008 beantragt werden. Die Resonanz ist wegen der unklaren Bedingungen und dem fehlenden Nutzen beschränkt.
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Zolldatenbanken für die Ein- und Ausfuhr
Zollsätze, Einfuhrnebenabgaben und Warennummern im In- und Ausland können Sie hier recherchieren.
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Geschenke über die Grenze
Informieren Sie sich über die Zollbestimmungen von Geschenken an Geschäftspartner weltweit und erhalten Sie einen Überblick über die kulturellen Besonderheiten, die es zu beachten gibt.