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Gaslieferungen nach Deutschland

Gaslieferungen über die mittlerweile zerstörten Nord Stream Pipelines nach Deutschland sind ausgeschlossen. Um die fehlenden Mengen auszugleichen wurden LNG-Terminals in Deutschland gebaut. Informationen dazu finden Sie unter Fakten und Informationen.

Bundesnetzagentur legt Papier zur Hierarchie der Gasabschaltungen vor

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) muss im Fall einer Gasnotlage und Ausrufen der Notfallstufe als Bundeslastverteiler festlegen, wer in Deutschland weiter versorgt werden soll. Erste Kriterien zu diesem Vorgehen hat die BNetzA in einem Papier bekannt gegeben.
Grundsätzlich soll eine ratierliche Kürzung vermieden werden, sodass das Dokument vor allem mittel- und langfristige Maßnahmen zur Senkung der Nachfrage enthält. Die BNetzA wird die aus einer Abschaltung resultierenden ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen berücksichtigen. Um diese Daten zu erhalten, führt die Bundesnetzagentur derzeit eine Erhebung bei Endverbrauchern mit einer technischen Anschlusskapazität von mehr als 10 MWh/h durch, die auf der Sicherheitsplattform Gas zusammengeführt werden.
Im Fall von Großverbrauchern aus der Industrie richteten sich die Abwägungen nach sechs Kriterien:
  • Dringlichkeit der Maßnahme
  • Größe der Anlage
  • Vorlaufzeit zur Gasbezugsreduktion
  • Volks- und betriebswirtschaftliche Schäden
  • Kosten und Dauer der Wiederinbetriebnahme nach einer Gasversorgungsreduktion
  • Bedeutung für die Versorgung der Allgemeinheit

Hintergrundinformationen

Üblicherweise sinken die Gasliefermengen jedes Jahr ab dem 1. April (Q2). Sollten die Gasliefermengen in den nächsten Tagen sinken, ist dies nicht zwingend eine Auswirkung des Vorgehens durch die russische Regierung.
Die Krisenvorsorge Gas ist durch mehrere Gesetze und Verordnung in Deutschland und der EU geregelt:
Es gibt drei Krisenstufen im nationalen Notfallplan Gas:
  • Frühwarnstufe – Marktbasierte Maßnahmen nach EnWG
  • Alarmstufe – Marktbasierte Maßnahmen nach EnWG
  • Notfallstufe – Hoheitlichemaßnahmen nach EnSiG/GasSV. Diese tritt nur in Kraft, wenn die Bundesregierung mittels Rechtsverordnung feststellt, dass eine Gefährdung oder Störung der Energieversorgung vorliegt.
Aus der Ausrufung der Alarmstufe am 23. Juni 2022 ergeben sich folgende Konsequenzen:
Die Bundesnetzagentur kann nun jederzeit eine "erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmenge nach Deutschland" feststellen. Danach würde § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) greifen, der es Gasversorgern erlaubt, die höheren Beschaffungskosten trotz bestehender Verträge an die Unternehmen weiterzugeben. Die Bundesregierung verzichtet jedoch derzeit darauf, sich auf § 24 zu berufen, so dass die Versorgungsunternehmen noch nicht die Möglichkeit haben, ihre Gaspreise in bestehenden Verträgen zu erhöhen.
Die Ausrufung der Alarmstufe ist auch Voraussetzung für das Wiederanfahren der Kohlekraftwerke. Das entsprechende Gesetz (Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz) ist derzeit noch im parlamentarischen Verfahren und wird noch vor der Sommerpause am 9. Juli verabschiedet.
Informationen zu den derzeitigen Gaslieferungen und Gasspeicherständen finden Sie bei der Bundesnetzagentur und den weiteren Links:
Gas Infrastructure Europe (GIE): Aktuelle Gasspeicherstände für Europa
Verband Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (entsog), Karte des Gasnetzes: Transparency entsog

Sobald neue Erkenntnisse bestehen, ergänzen wir diese hier.