International
Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich
Brexit-Informationen für Unternehmen
Seit 1. Januar 2021 besteht – trotz Freihandelsabkommen – eine normale Zollgrenze zwischen dem Vereinigten Königreich (GB) und der Europäischen Union.
Die praktischen Auswirkungen des Brexits für den Warenverkehr haben wir in den häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Warenverkehr zwischen der EU und GB zusammengestellt.
Die britische Verwaltung hält im Internet eine Liste mit Zolldienstleistern vor. Die List of custom agents and fast parcel operators soll helfen, geeignete Zolldienstleister und spezialisierte Zollagenten im VK zu finden. Denn: EU-Exporteure sollten rechtzeitig klären, wer im VK die Verzollung übernimmt.
Lieferbedingungen überprüfen
Im Binnenmarkt ist das Risiko einer Lieferbedingung „frei Haus” oder DDP überschaubar. Im Warenverkehr mit einem Drittland bedeutet es, dass der Lieferant Kosten und Risiko der Zollabfertigung trägt und sich ggf. im Empfängerland steuerlich registrieren muss. Die Kosten sind mit dem vereinbarten „frei Haus”-Preis abgegolten. Dies sollte bei Vereinbarungen mit britischen Unternehmen berücksichtigt werden.
Zolldienstleister
Die britische Verwaltung hält im Internet eine Liste mit Zolldienstleistern vor. Die List of custom agents and fast parcel operators soll helfen, geeignete Zolldienstleister und spezialisierte Zollagenten im VK zu finden. Denn: EU-Exporteure sollten rechtzeitig klären, wer in GB die Verzollung übernimmt.
Zolltarif – Wie hoch sind die Zölle?
Der Zolltarif des Vereinigten Königreichs entspricht in weiten Teilen dem EU-Zolltarif, sieht jedoch Vereinfachungen sowie Zollreduzierungen für einige Waren vor. Die für GB geltenden Zollsätze und Einfuhrbestimmungen lassen sich in der EU-Datenbank Access2Markets recherchieren.
Aufgrund des Handelsabkommens gilt für Waren mit präferenziellem Ursprung EU Zollfreiheit bei der Einfuhr in das Vereinigte Königreich und umgekehrt.
Zollformalitäten, Einfuhrbestimmungen – Wie funktioniert die Verzollung in GB?
Das von der britischen Regierung veröffentlichte Dokument The Border with the European Union. Importing and Exporting Goods geht detailliert auf Import- und Exportvorgänge ein, beschreibt Zollformalitäten, Zollverfahren und Abgabenerhebung in GB und weist auf die Regularien und Einfuhrbestimmungen besonderer Warengruppen hin.
Zollsystem CDS
Das britsche Zollsystem CDS basiert, trotz Brexit, auf dem EU-Unionszollkodex. Daher sind der Aufbau der Anmeldungen und die Datenanforderungen in CDS weitgehend identisch mit denen in der EU bzw. in ATLAS. Beispielsweise gibt es die Unterlagencodierung Y901. Die Anforderung, den Ursprung beim Import anzugeben, resultiert aus dieser Datengleichheit: Beim Import in die EU muss der nicht-präferenzielle Ursprung ebenfalls angegeben werden.
Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich
Es handelt sich um ein bilaterales Abkommen. EU-Ursprungsware ist im Vereinigten Königreich zollfrei, GB-Ware in der EU. Eine zollfreie Weiterlieferung der GB-Ware beispielsweise in die Schweiz ist nicht möglich. Als grenzüberschreitender Nachweis dient die Ursprungserklärung auf einem Handelspapier. Bei Warenwerten über 6.000 Euro muss der Nachweis aus der EU in Richtung GB eine REX-Nummer enthalten. Bei Nachweisen aus GB muss hingegen die GB-EORI des Lieferanten angegeben sein.
Produktkennzeichnung in Großbritannien
In GB wurde das neue Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) eingeführt. Die britische Regierung informiert auf ihrer Internetseite Using the UKCA marking über die neue Markierung. Wichtig: Entgegen den bisherigen Planungen können mit dem CE-Zeichen markierte Produkte ohne zeitliche Befristung weiterhin nach GB geliefert werden. Das CE-Zeichen bleibt parallel zum UKCA-Zeichen gültig.
In GB wurde das neue Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) eingeführt. Die britische Regierung informiert auf ihrer Internetseite Using the UKCA marking über die neue Markierung. Wichtig: Entgegen den bisherigen Planungen können mit dem CE-Zeichen markierte Produkte ohne zeitliche Befristung weiterhin nach GB geliefert werden. Das CE-Zeichen bleibt parallel zum UKCA-Zeichen gültig.
Visa-Check:
Prüfen Sie vor Aufenthalten in Großbritannien auf der Website der britischen Regierung, ob Sie für sich oder Ihre Mitarbeiter ein Visum benötigen.
Quelle: IHK Stuttgart 2026
Prüfen Sie vor Aufenthalten in Großbritannien auf der Website der britischen Regierung, ob Sie für sich oder Ihre Mitarbeiter ein Visum benötigen.
Quelle: IHK Stuttgart 2026
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