Regionales Übereinkommen
Pan-Euro-Med-Freihandelszone (Regionales Übereinkommen) und die Übergangsregelungen
1. Ziel und Entwicklung der Pan-Euro-Med-Zone (Regionales Übereinkommen)
Das Regionale Übereinkommen hat einen zollfreien Handelsraum, die Pan-Euro-Med-Zone (PEM) geschaffen. Dort gelten einheitliche Ursprungsregeln und eine einheitliche Dokumentation für Ursprungswaren der beteiligten Länder. Diese Ursprungserzeugnisse können (in der Endphase der Pan-Euro-Med-Zone) in jedes beliebige andere Mitgliedsland zollfrei eingeführt werden. Außerdem kann der präferenzielle Ursprung auch durch Be- und Verarbeitungsvorgänge in mehreren beteiligten Ländern erworben werden (diagonale Kumulation). Das ist der entscheidende Unterschied zu normalen Handelsabkommen, bei denen Zollvorteile nur für Ursprungswaren der beiden an der jeweiligen Warenbewegung direkt beteiligten Länder möglich sind (bilaterale Abkommen). Die Kumulationszone ist für Händler, aber auch für Unternehmen mit Produktionsstätten unter anderem im Mittelmeerraum oder den Balkanstaaten interessant, da sie die Anwendung der dort erworbenen Präferenzen auf alle Teilnehmerstaaten ausweitet.
Da sich die Regelungen der PEM-Zone als zu kompliziert herausgestellt haben, wurden diese reformiert und deutlich vereinfacht. Seit 2021 gelten diese Regelungen als sogenannte Übergangsregelungen (TRANSITIONAL RULES) parallel zu den alten Regeln. Zum 1. Januar 2025 ist das neue revidierte Übereinkommen in Kraft, die Übergangsregeln bleiben bis Ende 2025 parallel anwendbar. Seit 1. Januar 2026 gelten nur noch die Regeln des revidierten Übereinkommens - zumindest weitgehend. Die praktischen Auswirkungen finden Sie ab 4.
Weitere Informationen finden Sie auch im Fachartikel PEM und Lieferantenerklärungen. Weiterhin hat die Generalzolldirektion die unterschiedlichen Fallkonstellationen ab 2026 ausführlich geschildert.
2. PEM: Teilnehmende Länder
- EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Schweiz, Liechtenstein)
- Türkei
- Mittelmeeranrainer (Ägypten, Algerien, besetzte palästinensische Gebiete, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien)
- Balkanstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien)
- Färöer
- Republik Moldau
- Georgien
- Ukraine
Die kursiven Staaten nehmen mit Stand Januar 2026 noch nicht an der reformierten PEM-Zone mit den vereinfachten Regeln teil. Einzelheiten finden Sie in der hinterlegten Mitteilung der EU-Kommission, insbesondere in der Tabelle 1. Die für Algerien und Libanon anwendbaren Regeln finden Sie im Präferenzportal des Zolls.
3. Revidiertes regionales Übereinkommen (PEM neu/R)
Zum 1. September 2021 wurde das Regionale Übereinkommen reformiert (R), zum 1. Januar 2026 gelten ausschließlich diese Regelungen. In der Vergangenheit wurde besonders die diagonale Kumulation sehr zurückhaltend und nur von bestimmten Branchen (Textil/Bekleidung) genutzt, weil die Regelungen zu komplex waren.
3.1 Erleichterte Ursprungsregeln
Die reformierten Ursprungsregeln umfassen folgende Punkte:
- Modernisierte und deutlich einfachere Listenregeln. Auffällig sind höhere Anteile an Vormaterialien ohne Präferenzursprung. Geschätzt sind 95 Prozent aller Ursprungsregeln leichter geworden oder gleich geblieben. Das gilt immer, unabhängig davon, ob kumuliert wird.
- Für Waren der Kapitel 1, 3, ex16 sowie die Industriegüter der Kapitel 25 bis 97 gilt die sogenannte Durchlässigkeit: Wenn die altenregeln erfüllt sind, gelten auch die neuen Regeln als erfüllt. Für die anderen Waren muss zwingend geprüft werden. Einzelheiten zur Vorgehensweise finden Sie auch im Fachartikel PEM und Lieferantenerklärungen.
Für Spezialisten: - Volle Kumulation ist möglich. Das bedeutet, dass auch einzelne Fertigungsschritte, die selbst noch keinen präferenziellen Ursprung begründen, angerechnet werden können.
- Für fast alle Branchen: Erleichterungen bei Toleranzen, Territorialität, buchmäßiger Trennung. Kein Drawback-Verbot.
- Endlich: Berechnung mit Durchschnittspreisen möglich, Aufweichung des Identitätsprinzips.
- EUR-MED und Kumulationsvermerk entfallen.
Seit 1. Januar 2026 werden im Warenursprungs- und Präferenzportal des Zolls nur noch die neuen Ursprungsregeln angezeigt (R). Ein Vergleich mit den alten Regeln (C) ist möglich, wenn das Stichdatum auf 2025 oder früher gesetzt wird.
Nebenbemerkung 1: Die Ursprungsregeln für Länder außerhalb des Regionalen Übereinkommens ändern sich nicht.
Nebenbemerkung 2: Unternehmen, die ihre Präferenzen nicht abkommensspezifisch, sondern nach der strengsten Regel ermitteln, profitieren nicht von dieser Erleichterung - müssen sich aber auch nicht umstellen.
3.2. Übergangsregelungen im Jahr 2025 ("REVISED RULES")
2025 gab es zwei Staatengruppen:
- CR (bzw. CT/R): Staaten, in denen die alten und die neuen (Ursprungs-)Regelungen parallel gelten (Wahl des Exporteurs)
- C: Staaten, in denen nur die alten (Ursprungs-)Regelungen gelten
Nutzung der neuen Regeln gemäß 3.1 (REVISED RULES):
Die neuen erleichterten Ursprungsregeln können für die Staaten der Gruppe CR angewendet werden. Bei Export in die Gruppe CR muss dies auf der Ursprungserklärung /der EUR.1 mit dem Vermerk REVISED RULES gekennzeichnet werden. Den aktuellen Stand der einzelnen Staaten finden Sie in der hinterlegten Mitteilung der EU-Kommission vom 13.11.2025, insbesondere in der Tabelle 1.
Die neuen erleichterten Ursprungsregeln können für die Staaten der Gruppe CR angewendet werden. Bei Export in die Gruppe CR muss dies auf der Ursprungserklärung /der EUR.1 mit dem Vermerk REVISED RULES gekennzeichnet werden. Den aktuellen Stand der einzelnen Staaten finden Sie in der hinterlegten Mitteilung der EU-Kommission vom 13.11.2025, insbesondere in der Tabelle 1.
Die bisherigen strengeren Ursprungsregelungen können im Regelfall für alle Staatengruppen weiterhin verwendet werden, sofern es sich um Waren ab Kapitel 25 des Harmonisierten System handelt (Durchlässigkeit). Über Ausnahmen informieren wir an dieser Stelle, sobald das entsprechende Gutachten publiziert werden kann.
Die Einzelheiten zu den Staatengruppen und den Übergangsregelungen hat die deutsche Zollverwaltung übersichtlich dargestellt, weiterhin gibt es eine verständliche Beschreibung bei der Schweizerischen Zollverwaltung. Einen Leitfaden hat TAXUD als pdf-Download „Guidance on transitional PEM rules” in englischer Sprache publiziert.
Die Einzelheiten zu den Staatengruppen und den Übergangsregelungen hat die deutsche Zollverwaltung übersichtlich dargestellt, weiterhin gibt es eine verständliche Beschreibung bei der Schweizerischen Zollverwaltung. Einen Leitfaden hat TAXUD als pdf-Download „Guidance on transitional PEM rules” in englischer Sprache publiziert.
4. Präferenznachweise/Lagerware ab 2026
4.1 “Revised Rules”/Ägypten
2026 gelten planmäßig im Verhältnis zwischen der EU und den anderen PEM-Staaten die revidierten Regeln (R). Damit ist die Unterscheidung, welche Regel verwendet worden ist (C oder R) hinfällig, der Vermerk “revised rules” ist damit seit 2026 eigentlich unnötig.
Aber: Seit 2026 scheint Ägypten diesen Vermerk ergänzend bei Ursprungserklärungen und Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 zu verlangen. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Mittelmeeranrainer diesem Beispiel folgen. Marokko verlangt den Vermerk nicht mehr.
4.2 Nachweise für Lagerware gelten weiter
Präferenznachweise für Waren, die bis zum 31. Dezember 2025 bei einem Unternehmen eingegangen sind, gelten weiterhin uneingeschränkt. Nachweise bis Ende 2025 wurden meist auf Basis der alten Regeln (C) ausgestellt (ohne Vermerk), diese gelten auch nach Ende der sogenannten Durchlässigkeit weiter. Das betrifft Waren der Kapitel 1, 3, ex 16 und vor allem 25 bis 97.
4.3 Präferenzen zwischen den PEM-Staaten ohne EU
In den Präferenzbeziehungen zwischen den PEM-Staaten (ohne EU) gilt häufig noch das alte Abkommen (C). Dies wirkt sich auf die Kumulation aus, weil C und R nicht kombiniert werden können. Damit wird der Übergang komplex und in einer Nachweiskette muss das Verhältnis zwischen vor und ab 2026 ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen, Erklärungen zum Ursprung und Lieferantenerklärungen berücksichtigt werden. Die Generalzolldirektion hat die unterschiedlichen Varianten ausführlich geschildert.