International

Carnet-Verfahren

Das Verfahren im Einzelnen
Der Carnetinhaber (d. h. der Geschäftsführer oder ein durch ihn bevollmächtigter Mitarbeiter füllt den Carnetvordruck und den Carnetantrag aus und unterschreibt beide. Die Formulare können Sie an unserem Empfang kaufen. Eine kleine Hilfe zum Ausfüllen der Formulare gibt Ihnen unser Merkblatt zum Thema "Ausfüllen eines Carnets".
Alternativ können Carnets auch digital beantragt werden. Infos dazu finden Sie auf der Webseite “Elektronische Carnets”.
Die weitere Bearbeitung des Carnet A.T.A. erfolgt durch die Mitarbeiter des Geschäftsfeldes International der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern. Anschließend gehen Sie mit dem ausgefertigten Carnet und der in der Allgemeinen Liste aufgeführten Ware zu Ihrem zuständigen Zollamt:

Zollamt Hanau, Hafenstr. 1, 63450 Hanau, Tel: 06181(30791-0)
Das Zollamt übernimmt die Identitätsprüfung (Nämlichkeitssicherung) und vermerkt die Besichtigung im Carnet.
Carnets sind in der jeweiligen Sprache des Bestimmungslandes und zusätzlich in Deutsch auszufüllen. Der ausländische Zoll kann eine Übersetzung verlangen, falls das Carnet nicht in der Landessprache ausgestellt wurde.
Füllen Sie Carnets sorgfältig und vorschriftsmäßig aus. Lassen Sie das Carnet bei der Ein- und Ausfuhr abfertigen. Nicht durchwinken lassen!! Überprüfen Sie die Eintragungen des Zolls auf ihre Vollständigkeit und beachten Sie eventuell eingetragene verkürzte Wiederausfuhrfristen!
Geben Sie das Carnet entweder nach Beendigung der Reise(n), jedoch spätestens zum Ende der Gültigkeitsdauer an die Kammer zurück. Im Falle von Unregelmässigkeiten bei der Abfertigung an den Grenzzollstellen (fehlende Abfertigungsvermerke o. ä.), setzen Sie sich bitte umgehend mit der Kammer in Verbindung.
Ordnungsgemäß erledigte Carnets werden mit sämtlichen Unterlagen, die das Carnet betreffen, von der IHK drei Jahre und drei Monate - gerechnet vom Tag des Ablaufs des Gültigkeitsdatums aufbewahrt. Während dieser Frist kann das Carnet vom Antragsteller zurückgefordert werden (z. B. für steuerliche Zwecke).

Wichtige Hinweise zum Thema Carnet A.T.A.

Das Carnet A.T.A. „im letzten Moment“ kann einer Firma Probleme machen!
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es durchaus zu ernsten Problemen führen kann, wenn Sie das Carnet ATA kurz vor Dienstschluss oder am Freitagnachmittag unseren IHKs zur Ausstellung vorlegen.
Treffen einige Umstände gleichzeitig zusammen, ist die bitterste Konsequenz: Das Carnet wird Ihnen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr ausgestellt. Die IHKs sind, was die Ausstellung von Carnet ATA anbelangt, nämlich im Handeln nicht frei, sondern agieren auf der Grundlage eines Vertrages, den die Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) geschlossen hat.
Carnets dürfen auch nicht über unbegrenzte Werte ausgestellt werden, hier sind die IHKs an die Vorgaben der Versicherung gebunden. Es existieren so genannte Selbstprüfungsgrenzen, in deren Rahmen die IHKs für gewerberechtlich gemeldete und/oder HR-eingetragene Firmen das Dokument ATA ausstellen dürfen. Unternehmen, die an dieser Stelle vielleicht kurz vor dem Erreichen des Maximalwertes gemäß Selbstprüfungsgrenze stehen und mit dem neuen Carnet diese Grenze überschreiten, können wir erst nach Rücksprache mit der Versicherung positiv bedienen. Die Versicherung kann Auflagen für die Herausgabe des neuen Carnet ATA verlangen, zum Beispiel eine Bankbürgschaft.
Bitte beachten Sie auch, dass das Zollamt für die Abfertigung des Dokumentes 30 Minuten veranschlagt. Die Zollämter schließen in der Regel um 15.00 Uhr, und sie wünschen beispielsweise, dass der Kunde bis 14.30 Uhr kommt. Verzögerungen kann es darüber hinaus geben, sollte der Vordruck falsch oder vollständig vom Unternehmen ausgefüllt sein.
Was immer passieren mag, auch für unsere IHKs ist es zutiefst unbefriedigend, kommt ein Mitglied nicht an das gewünschte Zolldokument. Sie können mithelfen, dass es dazu nicht kommt. Bitte rufen Sie uns vorher an.