International
Elektronisches Carnet (eCarnet) CPD/ATA beantragen
Technische Voraussetzungen
Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet ATA/CPD online zu beantragen?
- Internet-Anschluss
- PC oder Laptop mit einem der folgenden Internet-Browser: Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari
- Zugang zum e-ata-System (www.e-ata.de/hanau)
Registrierung bei der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
- Für die Registrierung sind folgende Schritte zu berücksichtigen:
- Link für den eCarnet Zugang der IHK Hanau aufrufen
- Unternehmen registrieren
- eCarnet-Admin benennen (vertritt das Unternehmen gegenüber der IHK und legt bei Bedarf weitere Benutzer für das Online-System im Unternehmen an)
- Prüfung der eingegebenen Daten durch die IHK und Aktivierung des Admin-Nutzerkontos
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten (diese kann 1 - 2 Werktage dauern), aktiviert die IHK das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc.
Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzer und der Registrierung finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung" (PDF-Datei · 884 KB).
Carnet ATA/CPD - So geht's...
Carnet ATA/CPD online beantragen - Schritt für Schritt
Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de/hanau ein.
- Aufruf des o. g. eCarnet Zugangs der IHK Hanau
- Aktivierung des Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste des Programms
- Ausfüllen der Informationsfelder (Anträge können jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden)
- Bewilligung und Druck direkt durch die IHK Hanau
- Abholung oder Versand des Carnets, je nach Wunsch des Ausstellers im Unternehmen
- Unterzeichnung des Carnets durch den Inhaber vor der Nämlichkeitssicherung des Zolls
Hinweis: Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dürfen ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK nicht vorgenommen werden.
Volldigitalisierung zum 1. Juni 2026 geplant
In Zukunft soll es nicht mehr nötig sein, das Carnet zur Vorlage beim Zollamt in Papierform bei der IHK abzuholen. Stattdessen soll es einen QR-Code geben, der vom Zoll elektronisch abgelesen wird – ganz ohne Papier.
Dieses volldigitale ATA-Carnet testen sechs IHKs bereits im Rahmen eines DIHK-Pilotprojekts: die IHK München und Oberbayern, die IHK Berlin, die Handelskammer Hamburg, die IHK Südlicher Oberrhein, die IHK Hochrhein-Bodensee sowie die IHK Essen.
Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen werden es zum 1. Juni 2026 gemeinsam einführen. Damit sind dann bereits 30 der insgesamt 81 in der ICC vertretenen Carnet-Länder am Start, weitere werden schrittweise nachziehen.
Die ICC verfolgt das Ziel, das volldigitale Carnet bis 2027 vollständig einzuführen. Die Übergangsphase soll so kurz wie möglich gehalten werden. Gleichzeitig bittet die DIHK schon jetzt um Verständnis, falls der Übergang zum volldigitalen Carnet zeitweise nicht ganz reibungslos verlaufen sollte.
Eine aktuelle Liste der Zollstellen im In- und Ausland, die das volldigitale Carnet pilotieren, gibt es auf der Website der ICC.
Die ICC-Erklärvideos zum digitalen Carnet haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.
Es empfiehlt sich, sowohl die Erklärvideos als auch die Desktop‑Version einmal anzuschauen, um einen umfassenden Überblick über die Funktionen des volldigitalen Carnets zu erhalten.
Es empfiehlt sich, sowohl die Erklärvideos als auch die Desktop‑Version einmal anzuschauen, um einen umfassenden Überblick über die Funktionen des volldigitalen Carnets zu erhalten.
