Informationen und Angebote

Öffentliche Kredite

Energie-Mikrodarlehen Hessen

Das Förderprogramm „Energie-Mikrodarlehen Hessen“ kann ab dem 01.01.2024 nicht mehr beantragt werden.
Bei Fragen zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten ist die Förderberatung der WIBank Hessen (https://www.wibank.de/wibank/diewibank/foerderberatung-hessen) gerne für Sie da.

Kapital für Kleinunternehmen (WIBank)

Die Laufzeit des Förderprodukts „Kapital für Kleinunternehmen“ wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Das haben das Hes­si­sche Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und das Hessische Minis­terium der Finanzen entschieden.
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen – rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale – bietet Unternehmen der
  • gewerblichen Wirtschaft und
  • freiberuflich Tätigen
einen Kapitalfonds für Kleinunternehmen an. Es können Darlehen zwischen 25.000 bis 125.000 Euro beantragt werden.
Allerdings können Existenzgründer und Unternehmen in Schwierigkeiten keine Mittel aus diesem Förderprogramm erhalten. Das Förderprogramm sieht die Kofinanzierung von 50 % des WIBank-Darlehens durch ein Bankdarlehen vor. Bei diesem sind die Konditionen und Sicherheiten frei verhandelbar. Das Darlehen der WIBank ist ein Nachrangdarlehen, das ohne Sicherheiten vereinbart wird bei einer Laufzeit von 7 Jahren und endfälliger Tilgung.
Sie müssen ihren Sitz in Hessen haben und dürfen ...
  • nicht mehr als 25 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter (ohne Auszubildende) beschäftigen,
  • einen Jahresumsatz von 5.000.000 Euro nicht überschreiten,
  • nicht nebenberuflich geführt sein,
  • kein konzernabhängiges Unternehmen sein und
  • in der Bonitätseinstufung der Hausbank zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von drei Prozent nicht überschreitem.

KfW-ERP-Kredite

Der KfW-Unternehmerkredit gibt kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU1) die Möglichkeit, mittel- und langfristige Investitionen in Deutschland und im Ausland mit einem günstigen Zinssatz zu finanzieren. Auch die Finanzierung von Betriebsmitteln unterstützt die KfW.
 

Hessen-Mikrodarlehen

Sie haben Pläne für Ihr eigenes Unternehmen und möchten eine Finanzierungslücke schließen? Das Programm "Hessen-Mikrodarlehen" der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) verschafft natürlichen Personen und Freiberuflern, die ein Unternehmen gründen möchten oder innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit neue Investitionen in ihr Unternehmen planen das nötige Startkapital. So können Sie Ihren Finanzierungsspielraum bis zu 25.000 € erweitern.

Ihr Weg zum Hessen-Mikrodarlehen

  1. Die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern ist Kooperationspartner der WIBank. Kontaktieren Sie unsere Experten und lassen Sie sich zu Ihrem Vorhaben beraten. Weitere Kooperationspartner sind die örtlichen Handwerkskammern oder regionalen Wirtschaftsförderer.
  2. Die Kooperationspartner leiten Ihren Antrag zum Hessen-Mikrodarlehen sowie weitere Unterlagen an die WIBank weiter.
  3. Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie die Zusage der WIBank und Ihren Darlehensvertrag.
  4. Ihre Darlehenssumme wird in einem Betrag auf Ihr Geschäfts-Girokonto ausgezahlt.

Gastronomie-Zuschuss des Landes Hessen

Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro – von der Gastraumrenovierung über den Bau einer neuen Außenterrasse oder die Modernisierung der Küche bis zur Anschaffung von moderner digitaler Technik. 
Zusätzlich wurde der Kreis der Antragsberechtigten ausgeweitet auf Betriebe mit bis zu 49 Angestellten. Darüber hinaus wird die Förderung auch außerhalb der bestehenden Fördergebietskulisse des ländlichen Raumes angeboten. Auf Anregung des Gaststättenverbandes DEHOGA werden künftig auch alle Betriebe in Ortsteilen bis maximal 3.000 Einwohnerinnen und Einwohner als antragsberechtigt aufgenommen.
Für die Antragstellung sollen bis Ende 2023 in regelmäßigen Abständen rund vierwöchige Zeitfenster definiert werden, in denen ein Antrag bei der WIBank digital gestellt werden kann. Das Programm startet Mitte September, die Bescheiderteilung erfolgt nach Antragseingang. 
Hier finden Sie weitere Informationen zum "Sonderprogramm Gaststätten."

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