Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe

Das Regierungspräsidium Kassel führt für das Land Hessen aktuell ein standardisiertes Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen durch. Dazu werden alle hessischen Betriebe, die Corona-Soforthilfen in Anspruch genommen haben, angeschrieben. Die betroffenen Betriebe werden aufgefordert, entsprechende Angaben für die Monate März bis Juni 2020 über ein Online-Portal zu übermitteln. Diese Rückmeldung ist verpflichtend. Bei Ausbleiben droht die Rückforderung der Soforthilfe in voller Höhe. Dadurch soll festgestellt werden, ob es bei den Soforthilfen eventuell zu einer Überkompensation gekommen ist, die dann von den Betrieben zurückzuerstatten ist. Eine solche liegt vor, wenn der tatsächliche Liquiditätsengpass der Betriebe geringer war als ursprünglich von diesen prognostiziert und sie somit mehr Corona-Soforthilfe erhalten haben, als tatsächlich benötigt wurde.

Unsere Empfehlung

Aufgrund der sehr kurz gesetzten Rückmeldefristen empfehlen wir betroffenen Unternehmen dringend, folgende Schritte einzuleiten:

1. Fristverlängerung und Akteneinsicht beantragen

Stellen Sie umgehend einen schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung, falls Ihnen ein fristgemäßes Ausfüllen nicht möglich ist. Zugleich sollten Sie eine Akteneinsicht beantragen. Dabei ist wichtig, dass Sie konkret um Folgendes bitten:
  • Übersendung relevanter Unterlagen aus der Akte,
  • Übersendung der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Verordnung oder Richtlinie,
  • Übersendung der damaligen FAQ-Version, die dem Antrag zugrunde lag.

2. Anschreiben

Falls Sie Bedenken gegen die Kriterien von ansetzbaren liquiden Mitteln und Ausgaben haben, stellen Sie diese in einem gesonderten Anschreiben an das RP Kassel per Mail oder Post dar. Beim Ausfüllen der Rückmeldebögen sollten Sie sich unbedingt an die Kriterien in den FAQ halten.

3. Steuerberater als Ansprechpartner für das Rückmeldeverfahren

Für das Rückmeldeverfahren eignet sich ihr Steuerberater als fachkundiger Ansprechpartner bei der Ausfüllung und Rückmeldung. Wir empfehlen daher, bei Rückfragen oder zur Klärung von Details den Kontakt zum jeweiligen steuerlichen Beistand aufzunehmen.

Orientierungshilfen und FAQ

  • Aktuelle FAQ zur Soforthilfe
Bitte prüfen Sie die aktuelle FAQ-Version des Landes Hessen. Hier finden sich zum Beispiel Hinweise zur Berücksichtigung von Einnahmen und Ausgaben: https://rp-kassel.hessen.de/rmv/faq

Noch offene rechtliche Fragen

Bitte beachten Sie: Viele rechtliche Fragen – insbesondere zur Auslegung der Förderbedingungen und zur Rückforderungspraxis – sind bislang nicht höchstrichterlich geklärt. Daher empfehlen wir, keine überstürzten Rückmeldungen oder Rückzahlungen vorzunehmen, ohne zuvor fachlichen Rat eingeholt zu haben.

Musterelemente für Ihr Antwortschreiben

Absender:
[Unternehmensname]
[Adresse]
[PLZ Ort]
[Ansprechpartner*in]
[Telefon / E-Mail]
An das Regierungspräsidium Kassel
[Abteilung / Sachbearbeitung]
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
Datum: [TT.MM.JJJJ]
Betreff: Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe – Antrag auf Fristverlängerung und Akteneinsicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf Ihr Schreiben vom [Datum des RP-Schreibens] zum Rückmeldeverfahren im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe teilen wir Ihnen Folgendes mit:
1. Antrag auf Fristverlängerung
Wir beantragen hiermit eine Fristverlängerung zur Rückmeldung gemäß Ihrem Schreiben. Die aktuell gesetzte Frist ist aufgrund der Ferienzeit, der notwendigen Prüfung der Unterlagen, der erforderlichen Rücksprache mit unserem Steuerberater sowie der noch offenen rechtlichen Fragen nicht ausreichend, um eine fundierte und sachgerechte Rückmeldung zu ermöglichen.
Wir bitten daher um eine Fristverlängerung um mindestens vier Wochen.
2. Antrag auf Akteneinsicht
Zur Nachvollziehbarkeit des Rückmeldeverfahrens beantragen wir Einsicht in die Akte. Insbesondere bitten wir um:
  • Kopien der maßgeblichen Verordnung bzw. Richtlinie, die zum Zeitpunkt unseres Antrags (Antrag vom: [Datum]) in Hessen gültig war,
  • die zum damaligen Zeitpunkt geltende FAQ-Version,
  • etwaige interne Prüfvermerke oder Berechnungsgrundlagen, die Ihrer Rückforderung zugrunde liegen.
Bitte übersenden Sie uns die entsprechenden Unterlagen in Kopie (gerne auch digital an: [E-Mail-Adresse]).
Bitte bestätigen Sie uns den Eingang dieses Schreibens und die gewährte Fristverlängerung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Hinweis: Dieses Merkblatt stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich zur Klärung individueller Fragen an Ihre Steuerberatung oder Rechtsberatung.