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Nr. 3896228
Aus- und Weiterbildung

Inklusion

Inklusion

Ausbildungsregelungen für Menschen, die aufgrund von Art und Schwere ihrer Behinderung keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren können, werden auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes von den zuständigen Stellen erlassen.

Inklusion

Behinderte Menschen können mit einem ärztlichen Attest für die Prüfung einen Nachteilsausgleich beantragen.

Inklusion

Die Integrationsfachdienste sind Vermittlungs- und Fachberatungsstellen zur beruflichen Integration behinderter Menschen.