Ausbildungsberufe für behinderte Menschen

Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen werden auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes von den zuständigen Stellen für jene Menschen erlassen, für die aufgrund von Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Frage kommt.
Laut Gesetz sollen die Ausbildungsinhalte aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden und sich an den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) orientieren.
Der Berufsbildungsausschuss der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern hat Prüfungsvorschriften für die Berufe
erlassen.
Für die Ausbildung Behinderter ist eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder notwendig. Anbieter hierfür ist das Berufsbildungswerk Südhessen.