ab 1. August 2020

Mediengestalter Bild und Ton / Mediengestalterin Bild und Ton

Am 1. August 2020 ist die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Mediengestalter/Mediengestalterin Bild und Ton“ in Kraft getreten. Sowohl Inhalte als auch Struktur der Ausbildung des Mediengestalters Bild und Ton wurden den geänderten Anforderungen in der Praxis angepasst und die Ausbildungsberufe Mediengestalter Bild und Ton und Film- und Videoeditor zusammengelegt.
Die Inhalte orientieren sich stärker an medialen, technischen und nutzerorientierten Entwicklungen. Die multimedialen  Distributionsmöglichkeiten und Herstellungs- und Produktionsmöglichkeiten werden berücksichtigt. Der engeren Zusammenarbeit mit Redaktionen wird ein größerer Stellenwert eingeräumt. Auszubildende sollen redaktionelle und mediale Konzepte erfassen und auswerten können.
Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung von Wahlqualifikationen. Die Berufsausbildung erhält berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in zwei Wahlqualifikationen, die zwanzig bzw. zwölf Wochen dauern sollen.
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter in Bild und Ton ist am 5. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2020 beginnen, müssen die beiden ausgewählten Wahlqualifikationen bereits im Ausbildungsvertrag festgelegt werden.
Prüfung
Eine gestreckte Prüfung wird es nicht geben. Neu ist an der Zwischenprüfung, dass zwei Prüfungsbereiche eingeführt werden: Audiovisuelle Medienprodukte vorbereiten und herstellen sowie Produktionssysteme in Betrieb nehmen und bedienen.
Die Abschlussprüfung gliedert sich in vier Prüfungsbereiche. Neben Realisieren eines Bild- und Tonprodukts werden die Wahlqualifikationen als separater Prüfungsbereich in der praktischen Prüfung abgeprüft. Die Prüfungsbereiche Bild und Tonproduktion und Wirtschafts- und Sozialkunde werden schriftlich abgelegt