ab 1. August 2020
Neuordnung der Laborberufe
Zum 1. August 2020 tritt die zweite Änderungsverordnung für Chemie-, Biologie- und Lacklaboranten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 166 KB) vom 3. März 2020 in Kraft.
Die Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich wurde an veränderte Praxis-Anforderungen angepasst und gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab 1. August 2020 beginnen. Vor diesem Datum begonnene Ausbildungsverhältnisse bleiben davon unberührt, da keine Übergangsregelung vorgesehen ist.
Zwei speziell auf digitale Kompetenzen ausgerichtete Wahlqualifikationen sind die zentrale Neuerung:
- Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion
- Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen.
Dies ist verbunden mit einer quantitativen und inhaltlichen Anpassung der übrigen Wahlqualifikationen sowie deren Zusammenführung in nur einer Auswahlliste.
Prüfung
Die Abschlussprüfung Teil 1 bleibt unverändert.
Abschlussprüfung Teil 2:
Die möglichen Wahlqualifikationen wurden reduziert auf 20 und inhaltlich optimiert.
Die möglichen Wahlqualifikationen wurden reduziert auf 20 und inhaltlich optimiert.
Folgende Wahlqualifikationen entfallen oder wurden in verbleibende Wahlqualifikationen integriert:
- Analytische Kopplungstechniken
- Bestimmen thermodynamischer Größen
- Durchführen biochemischer Arbeiten
- Durchführen elektrotechnischer und elektronischer Arbeiten
- Durchführen biotechnologischer Arbeiten
- Durchführen mikrobiologischer Arbeiten II
- Durchführen diagnostischer Arbeiten
- Untersuchen von Beschichtungen