Ausbildungsberatung

Duale Ausbildung

Die duale Ausbildung ist ein System der Berufsausbildung. Die Ausbildung im dualen System findet an zwei Lernorten statt, im Betrieb und in der Berufsschule.
Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System ist ein Berufsausbildungsvertrag mit einem Betrieb. Die zu besuchende Berufsschule ist abhängig vom Standort des Betriebes. Der praktische Teil der Ausbildung wird den Auszubildenden in den Betrieben vermittelt, den theoretischen Teil übernimmt im Regelfall die Berufsschule.
Mehr als die Hälfte eines Altersjahrgangs wählt die duale Ausbildung als Einstieg in die Berufstätigkeit. Die im europäischen Vergleich niedrige Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland ist ein Beleg für die besondere Arbeitsmarktrelevanz der betrieblichen Ausbildung, die im internationalen Vergleich lange Zeit unterschätzt worden ist.
Die Dauer einer Berufsausbildung im Dualen System variiert je nach gewähltem Beruf zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Die duale Ausbildung steht grundsätzlich jedem offen. Ein bestimmter Schulabschluss ist dafür nicht vorgeschrieben.

Betriebliche Ausbildung

Grundlage für die betriebliche Ausbildung ist die jeweilige Ausbildungsordnung des Berufes.
Der Ausbildungsbetrieb schließt mit dem oder der Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag ab. Der Betrieb übernimmt die Kosten der betrieblichen Ausbildung und zahlt dem Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe der Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr. Während der Ausbildung sind Auszubildende zum Besuch der Berufsschule verpflichtet und werden dazu vom Betrieb freigestellt. Die Ausbildung im Betrieb findet an drei bis vier Tagen pro Woche statt, an ein bis zwei Tagen ist Berufsschule.

Schulische Ausbildung

Die Ausbildung in der Berufsschule unterliegt den Schulaufsichtsbehörden der Bundesländer und den jeweils geltenden Lehrplänen, die wiederum auf dem Rahmenlehrplan der Verordnung basieren.
Der Besuch der Berufsschule umfasst in der Regel zwölf Unterrichtsstunden pro Woche und ist für die Auszubildenden kostenfrei. Der Berufsschulunterricht wird je nach Schule und Ausbildungsberuf in Teilzeitform mit wöchentlich ein oder zwei Tagen oder in Blockform zusammengefasst (mehrere Wochen am Stück) angeboten.

Prüfungen

Während der Berufsausbildung sind im Regelfall zwei Prüfungen abzulegen:
  • eine Zwischenprüfung, die den Erfolg der bisherigen Ausbildung aufzeigen soll oder im Rahmen der „gestreckten“ Prüfung die Abschlussprüfung Teil 1 etwa in der Mitte der Ausbildung und
  • die Abschlussprüfung bzw Abschlussprüfung Teil 2 am Ende der Ausbildung.
Die Prüfungen werden von den zuständigen Stellen, in der gewerblichen Wirtschaft z. B. von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) und Handwerkskammern, organisiert. Abgenommen werden sie von den durch die Kammern berufenen Prüfungsausschüssen.
Die schriftlichen IHK-Zwischen- und Abschlussprüfungen sind bundesweit einheitlich, d. h. sie werden gleichzeitig und mit für den jeweiligen Beruf identischen Aufgabensätzen durchgeführt. Der wesentliche Vorteil der zentralen IHK-Prüfungen ist, dass alle Auszubildenden eines Berufes bundesweit mit den gleichen Aufgaben geprüft werden. Damit ist gewährleistet, dass die Prüfungen objektiv und die jeweiligen Prüfungsergebnisse vergleichbar sind.
Durchschnittsergebnisse in den einzelnen Berufen nach IHK-Bezirk, Bundesland sowie bundesweit können auf jeder IHK-Homepage eingesehen werden, so dass sich jeder Prüfling, aber auch jeder Ausbildungsbetrieb mit seinen Ergebnissen einordnen kann.
Mit bestandener Prüfung erhält der Auszubildende drei Zeugnisse:
  • Zeugnis des Ausbildungsbetriebes (für den Ausbildungsbetrieb verpflichtend)
  • Berufsschulzeugnis
  • Prüfungszeugnis der IHK (im Handwerk Gesellen- oder Facharbeiterbrief)