Sondernutzung von Straßenraum
Straßenfeste oder Außengastronomie - wenn Sie hierfür den öffentlichen Raum nutzen möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Bezirksamt in Verbindung. Das Wichtigste zu diesem Thema, unter anderem zu den Sondernutzungsgebühren, finden Sie in dieser Übersicht.