Soll- oder Ist-Besteuerung - Wahlmöglichkeit
In der Umsatzsteuer gilt grundsätzlich das Prinzip der Soll-Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Unternehmer können aber unter bestimmten Voraussetzungen die Ist-Besteuerung beantragen. Die Ist-Besteuerung hat den Vorteil, dass die Umsatzsteuer erst dann abzuführen ist, wenn die Kunden ihre Rechnung bezahlen.