Formulare

Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 und Umsatzsteuer­jahres­erklärung 2022

Um die Umsatzsteuer zu erklären oder den Vorsteuerabzug anzumelden, sind bestimmte amtliche Formulare nötig. Diese Formulare werden in der Regel einmal jährlich durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder angepasst und veröffentlicht.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2023

Mit Schreiben vom 21. Dezember 2022 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 250 KB) hat das BMF die Vordruckmuster für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und das Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2023 bekanntgegeben. Das Schreiben beinhaltet die nachfolgenden Anlagen.
Der Unternehmer muss die Umsatzsteuer für den Voranmeldezeitraum selbst berechnen. Er hat die Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2022 sowie den Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung der Sondervorauszahlung 2022 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz  auf elektronischem Weg nach Maßgabe der §§ 87a Abs. 6 bis 87e Abgabenordnung (AO) zu übermitteln (vgl. § 18 Abs. 1 S. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)). Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten (§ 18 Abs. 1 S. 2 UStG). Informationen zur elektronischen Übermittlung erhalten Sie im Internet unter www.elster.de und www.finanzamt.de sowie auf ELSTER für Unternehmer.
Hinweis: Ältere Formulare finden Sie am Ende dieses Artikels.

Umsatzsteuererklärung 2022

Mit Schreiben vom 11. Oktober 2021 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 472 KB) hat das BMF die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung 2022 veröffentlicht. Das Schreiben beinhaltet die nachfolgenden Anlagen. Sie können dieses Schreiben samt Anlagen hier herunterladen:
Zur Umsatzsteuererklärung gehören der sechsseitige Hauptvordruck USt 2 A und die Anlage UN sowie entsprechende Anleitungen. Die Anlage UN ist nur von Unternehmern abzugeben, die im Ausland ansässig sind. Weitere Anlagen können in besonderen Fällen erforderlich sein.
Stand: August 2023