Hinweis auf "steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung" in EU-Sprachen
Deutsche Unternehmen, die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen im Binnenmarkt tätigen, müssen nach den geltenden Rechnungsvorschriften einen Hinweis auf die Steuerfreiheit und deren Grund auf der Rechnung nennen. Anbei die Übersetzungen in EU-Sprachen.