Rechnungshinweis - Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Deutsche Unternehmen, die innergemeinschaftlich steuerfreie Lieferungen an Unternehmer in der EU tätigen, müssen nach den geltenden Rechnungsvorschriften einen Hinweis auf die Steuerfreiheit und deren Grund auf die Rechnung setzen. Hier finden Sie den Hinweis in den EU-Landessprachen.