Das Hamburger Compliance Zertifikat ersetzt den Blick in das Korruptionsregister

Die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg hat das Hamburger Compliance Zertifikat offiziell anerkannt und begrüßt die mit einer Zertifizierung erreichbaren Vorsorgemaßnahmen von Unternehmen zur Vorbeugung von Verfehlungen beziehungsweise zur Korruptionsbekämpfung.
Mit dieser Anerkennung der Finanzbehörde entfällt die Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber zur Registerabfrage im hamburgischen Korruptionsregister gemäß Paragraph 7 Absatz 1 GRfW, wenn ein Unternehmen über ein gültiges Hamburger Compliance Zertifikat verfügt. Eine Zertifizierung nach dem Hamburger Compliance Modell ist damit für Unternehmen, die an Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber teilnehmen, von besonderem Vorteil!