Das Hamburger Compliance Zertifikat ersetzt den Blick in das Korruptionsregister
Die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg hat das Hamburger Compliance Zertifikat offiziell anerkannt und begrüßt die mit einer Zertifizierung erreichbaren Vorsorgemaßnahmen von Unternehmen zur Vorbeugung von Verfehlungen beziehungsweise zur Korruptionsbekämpfung.
Mit dieser Anerkennung der Finanzbehörde entfällt die Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber zur Registerabfrage im hamburgischen Korruptionsregister gemäß Paragraph 7 Absatz 1 GRfW, wenn ein Unternehmen über ein gültiges Hamburger Compliance Zertifikat verfügt. Eine Zertifizierung nach dem Hamburger Compliance Modell ist damit für Unternehmen, die an Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber teilnehmen, von besonderem Vorteil!
Zum Download: Das Schreiben der Finanzbehörde zur Anerkennung des Hamburger Compliance Zertifikats (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 41 KB)
Weitere Informationen
- Hamburger Compliance Zertifikat (Nr. 2721356)
- Compliance - Überblick (Nr. 1158718)
- Genauere Informationen enthält das Handbuch zur Zertifizierung. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 540 KB) (Nr. 2721654)
- PRO HONORE e.V. (Link: http://www.pro-honore.de/leistungen/hinweisgeberstelle-fuer-unternehmen/)
- Hamburg (Nr. 3433246)
- Register zum Schutz fairen Wettbewerbs (Link: http://www.hamburg.de/fb/register-fairer-wettbewerb/)
- Hamburger Compliance Zertifikat - Ausführliche Informationen (Link: http://www.hamburger-compliance-zertifikat.de/)
- Schreiben der Finanzbehörde zur Anerkennung des Hamburger Compliance Zertifikats (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 42 KB) (Nr. 3739672)