Hamburger Compliance Zertifikat

Das Hamburger Compliance Zertifikat ist eine Initiative der Handelskammer, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Einführung einer Compliance-Organisation zu erleichtern. Ein Compliance-System soll dazu dienen, systematisch Verstöße gegen Gesetze, Verträge und interne Richtlinien zu vermeiden. Solche Systeme sind bei internationalen Großunternehmen schon ständige Praxis. Für KMU sind diese Konzepte aber oft überdimensioniert. Wir bieten eine Alternative.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Überblick

Eine Compliance-Organisation soll dazu dienen, systematisch Verstöße gegen Gesetze, Verträge und interne Richtlinien zu vermeiden. Dabei geht es nicht um den Aufbau einer neuen Bürokratieebene. Sondern es geht um Prävention und Sicherheit für Sie als Unternehmen und auch für Ihre Mitarbeiter. Eine Compliance-Organisation soll unternehmerische Katastrophen durch die kriminelle Energie einzelner Mitarbeiter verhindern.
compliance-logo
Vielfach sind den Mitarbeitern nicht alle Regeln bekannt, das führt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung des Tagesgeschäfts und schlimmstenfalls zu Verstößen gegen geltendes Recht. Klare Regeln vereinfachen allen die Arbeit und geben Sicherheit.
Schon alleine die systematische Beschäftigung etwa mit den Prozessen bei Abschluss und Überwachung von Verträgen oder bei der Überprüfung von neuen Geschäftspartnern kann die Effizienz in Ihrem Unternehmen erhöhen.
Im Marketing wird ein klares Bekenntnis zur Gesetzestreue und zu den Werten eines ehrbaren Kaufmanns immer wichtiger. Und auch in der Personalführung ist ein von der ganzen Belegschaft getragenes System, das ordentliches und anständiges Handeln im Unternehmen verankert, ein Gewinn.
Umfangreiche Informationen zum Hamburger Compliance Zertifikat finden Sie auf
www.hamburger-compliance-zertifikat.de

Erst-Informationen zur Zertifizierung

Das Hamburger Compliance Zertifikat ist eine Initiative der Handelskammer, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Einführung einer Compliance-Organisation zu erleichtern und dies gegenüber Geschäftspartnern, Behörden und dem Wettbewerb auch nachweisen zu können.
Wer ein Compliance-System einführt, kann systematisch Verstöße gegen Gesetze, Verträge und interne Richtlinien in seinem Unternehmen vermeiden. Solche Systeme sind bei internationalen Großunternehmen schon ständige Praxis. Für KMU sind diese Konzepte aber oft überdimensioniert. Wir bieten Kleinunternehmern und Mittelständlern mit Hamburger Compliance-Zertifikat eine individuell auf ihr Unternehmen zugeschnittene Alternative.

Modularer auf das Unternehmen zugeschnittener Aufbau

Die Zertifizierung erfolgt grundsätzlich in Gestalt von Modulen. Diese Module ermöglichen es KMUs, passgenaue Compliance-Lösungen für ihr Unternehmen zu schaffen. Im Vorfeld der Zertifizierung werden in Abstimmung mit dem Unternehmen die Module zusammengestellt, die unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells, der Branche und des individuellen Risikoprofils zertifiziert werden sollen.
Die verschiedenen Module beinhalten etwa: Compliance-Basisprogramm, bestimmte Unternehmensbereiche (Einkauf, Vertrieb), ausländische Niederlassungen/Beteiligungen oder bestimmte Risikobereiche (Arbeitsrecht, Umweltschutz, Produkthaftung/Qualitätsmanagement, Geldwäsche, Datenschutz, Kartellrecht, besondere Branchen, u.ä.).

Zielsetzung

Mit der Vergabe des Hamburger Compliance-Zertifikats wird bescheinigt, dass das Unternehmen über ein Compliance-Management-System verfügt, das grundsätzlich geeignet ist, die unternehmensspezifischen Risikofelder effektiv und angemessen zu managen und zu reduzieren. Nicht zu letzt dienen das Compliance-Management-System und das Hamburger Compliance-Zertifikat dazu, Sanktionen gegen Unternehmen und Geschäftsleitung so weit wie möglich zu reduzieren oder auszuschließen.
Das Zertifikat verfolgt also drei Ziele:
  • Haftungsreduzierung für Unternehmen und Geschäftsleitung
  • Stärkung der strategischen Beziehungen zu Geschäftspartnern
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.

Das Auditierungsverfahren erfolgt in den folgenden Schritten

  1. Darstellung und Bericht des Unternehmens über das Compliance-Management-System
  2. Beantwortung eines Fragenkatalogs durch das Unternehmen
  3. Prüfung der relevanten Dokumente durch den Auditor
  4. Gespräche mit Geschäftsführung
  5. Erstellung Auditierungsreport und Bericht an Pro Honore e.V
  6. Schlüssigkeitsprüfung durch Pro Honore e.V
  7. Empfehlung von Pro Honore e.V an die Handelskammer Hamburg
  8. Ausstellung des Zertifikates durch die Handelskammer Hamburg

Zertifizierte Unternehmen

Die hier in alphabetischer aufgeführten Unternehmen wurden von der Handelskammer Hamburg zertifiziert und haben das Recht das Hamburger Compliance Zertifikat zu verwenden:
  • DPS Engineering GmbH
  • DS Crewing GmbH
  • Peter Ahrens Bauunternehmen GmbH
  • von Saldern-Gruppe
  • Engel & Völkers AG
  • Max Wiede GmbH
  • GFA Consulting Group GmbH und der Projekt-Consult GmbH
  • WAF Meyer GmbH

Hinweisgeberstelle

Eine zentrale Funktion innerhalb eines Compliance-Management-Systems ist die Hinweisgeberstelle. Durch die Einrichtung einer Hinweisgeberstelle - regelmäßig ein der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegender Rechtsanwalt - wird Vertrauen bei Mitarbeitern und Geschäftspartnern geschaffen. Besteht der Verdacht unredlichen Verhaltens, so kann sich der Hinweisgeber - gegebenenfalls anonym - an die Hinweisgeberstelle wenden und den Sachverhalt berichten.
Der Hinweisgeber kann so anonym bleiben und muss arbeitsrechtliche, andere wirtschaftliche oder persönliche Sanktionen nicht fürchten. So kann im Interesse des betroffenen Unternehmens eine unkontrollierte Kenntniserlangung der Öffentlichkeit oder Strafverfolgungsbehörden und ein Reputationsverlust vermieden werden.
Die Hinweisgeberstelle leitet den Hinweis - gegebenenfalls anonym - an die Geschäftsführung des betroffenen Unternehmens weiter, das daraufhin weitergehende Maßnahmen selbst einleiten kann. Sind Nachfragen beim Hinweisgeber erforderlich, so nimmt die Hinweisgeberstelle mit ihm Kontakt auf.