Hanseatisches Antidumpingregister
Untersuchungsverfahren vom 16. Mai 2024
Mehrlagige Holzfußböden
Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren betreffend Einfuhren von mehrlagigen Holzfußböden mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet. Die Einleitungsbekanntmachung ist am 16. Mai 2024 veröffentlicht worden (vgl. Amtsblatt C/2024/3186 vom 16.05.2024).
Antrag
Der Antrag wurde am 4. April 2024 von der European Parquet Federation eingereicht.
Zu untersuchende Ware
Bei der zu untersuchenden Ware handelt es sich um zusammengesetzte mehrlagige Fußbodenplatten aus Holz, die derzeit unter dem KN-Code 4418 75 00 eingereiht werden. Der KN-Code wird nur informationshalber angegeben.
Zeitplan für die Untersuchung
Nach Artikel 6 Absatz 9 der Grundverordnung wird die Untersuchung innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Untersuchung und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. Die zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission ist:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
https://tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi
Email: Zum Dumping: TRADE-AD707-MWF-DUMPING@ec.europa.eu
Zur Schädigung und zum Unionsinteresse: TRADE-AD707-MWF-INJURY@ec.europa.eu
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie weitere Information über den aktuellen Status der Untersuchung.
Die vorstehenden Informationen erteilen wir aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.