Handelspolitik

Leitfaden für die Antragstellung bei Antidumpingverfahren

Die EU-Kommission einen umfangreichen Leitfaden für die Antragstellung bei Antidumpingverfahren in deutscher Sprache veröffentlicht.
Der Leitfaden soll eine Orientierungshilfe für die Ausarbeitung eines Antidumpingantrags geben und zeigen, welche Informationen die EU-Kommission in der Regel benötigt, um zu entscheiden, ob sie eine förmliche Untersuchung zur Prüfung mutmaßlich gedumpter Einfuhren, die einen EU-Wirtschaftszweig schädigen, einleiten kann.
In dem Leitfaden werden Schritt für Schritt die Inhalte eines Antidumpingantrags erläutert und Fragen geklärt, die sich oftmals beim Ausarbeiten eines Antrags stellen. Zudem wird Unternehmen ein strukturiertes Format an die Hand gegeben, um ihnen die Ausarbeitung des Antrags zu erleichtern.
Die Kommission steht den Unternehmen gerne für alle Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung bei Antidumpingverfahren zur Verfügung:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
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Büros: Rue de la Loi 1701000 Brüssel, Belgien
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Fax: 32-2-295 65 05
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Stand: 25. Oktober 2021