Hanseatisches Antidumpingregister
Überprüfungsverfahren vom 8. November 2023
Hebelmechaniken
Die EU-Kommission überprüft geltende Antidumpingmaßnahmen gegen o. g. Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1684 eingeführt wurden. Das Überprüfungsverfahren ist am 8. November 2023 eröffnet worden (vgl. Amtsblatt C/2023/614 vom 08.11.2023).
Antrag
Nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen ging bei der Europäischen Kommission ein Antrag auf Einleitung einer Überprüfung ein. Der Antrag wurde am 8. August 2023 vom Verband der Hersteller von Hebelmechaniken gestellt.
Zu überprüfende Ware
Bei der zu überprüfenden Ware handelt es sich um Hebelmechaniken, die derzeit unter dem KN-Code ex 8305 10 00 (TARIC-Code 8305100050) eingereiht werden. Die KN- und TARIC-Codes werden nur informationshalber angegeben.
Zeitplan für die Untersuchung
Nach Artikel 11 Absatz 5 der Grundverordnung wird die Untersuchung in der Regel binnen 12 Monaten, spätestens jedoch 15 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Überprüfungsverfahren und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. Die zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission ist:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
TRON.tdi: https://tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie weitere Information über den aktuellen Status der Untersuchung.
Die vorstehenden Informationen erteilen wir aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.