Hanseatisches Antidumpingregister

Untersuchungsverfahren vom 27. Januar 2023

Bestimmte Waren aus Gusseisen

Die EU-Kommission überprüft geltende Antidumpingmaßnahmen gegen o. g. Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018140 eingeführt wurden. Das Überprüfungsverfahren ist am 27. Januar 2023 eröffnet worden (vgl. Amtsblatt C 30 vom 27.01.2012, S. 11).
Antrag
Der Antrag wurde am 28. Oktober 2022 von Eurofonte eingereicht.
Zu überprüfende Ware
Bei der zu überprüfenden Ware handelt es sich um bestimmte Waren aus Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) oder Gusseisen mit Kugelgrafit (auch bekannt als duktiles Gusseisen) und Teile davon. Die zu überprüfende Ware wird derzeit unter den KN-Codes ex 7325 10 00 und ex 7325 99 10 (TARIC-Codes 7325100031 und 7325991060) eingereiht. Die KN- und TARIC-Codes werden nur informationshalber angegeben.
Zeitplan für die Untersuchung
Nach Artikel 11 Absatz 5 der Grundverordnung wird die Untersuchung in der Regel binnen 12 Monaten, spätestens jedoch 15 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Überprüfungsverfahren und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. Die zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission ist:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie weitere Information über den aktuellen Status der Untersuchung.
Die vorstehenden Informationen erteilen wir aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.