Förderprogramm für Unternehmer

BAFA-Beratungsförderung

Sie sind Existenzgründer und suchen Begleitung für die ersten unternehmerischen Schritte? Sie möchten Ihr etabliertes Unternehmen festigen oder die Herausforderungen des Wachstums meistern? Sie wollen mit einem erfahrenen  Berater oder einer erfahrenen Beraterin eine aufziehende Krise vermeiden? Dann informieren Sie sich über das Programm “Förderung unternehmerischen Knowhows” der Bundesregierung. Mit ihm können Sie online einen Zuschuss zu den Beratungskosten beantragen.
Hinweis: Die neue Förderrichtlinie gilt für alle seit dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung. Beachten Sie bitte, dass die Verwendungsnachweise zu Ihren Förderantragen voraussichtlich erst ab Ende Februar 2023 über das dafür vorgesehene Verwendungsnachweisportal eingereicht werden können.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittelständische Unternehmen. Jungunternehmen müssen, Bestandsunternehmen können ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen.
Als Gründungsdatum zählt jeweils der Tag der Gewerbeanmeldung (auch bei Gründung im Nebenerwerb) bzw. des Handelsregisterauszugs.

Wie wähle ich einen Berater aus?

Über die Auswahl des/r Berater/in entscheiden grundsätzlich Sie als Unternehmer/in. Eine BAFA-Zertifizierung des Beraters ist zwingend erforderlich. Was bei Ihrer Beraterwahl zu beachten ist, lesen Sie hier.
Wichtig: Zum Zeitpunkt der Abrechnung muss der Berater BAFA-zertifiziert sein, ansonsten erfolgt keine Förderung im Rahmen des Programmes. Informationen zur Zertifizierung finden Sie hier.

Welche Beratungen werden gefördert?

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen von Unternehmen, die von Frauen oder von Migrantinnen/Migranten oder von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden, im Hinblick auf 
•    die bessere betriebliche Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund 
•    die Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter/innen mit Behinderung 
•    Fachkräftegewinnung und -sicherung 
•    Gleichstellung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
•    eine altersgerechte Gestaltung der Arbeit 
•    Nachhaltigkeit und Umweltschutz. 
Im Förderzeitraum der aktuellen Richtline (2023-2026) können bis zu 5 Beratungen beantragt werden, jedoch nur 2 im Jahr. 

In sechs Schritten zur Förderung

1. Beratungsgespräch mit der Handelskammer führen

Jungunternehmen müssen, Bestandsunternehmen können vor Antragstellung ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen. Zur Vereinbarung eines digitalen Termins nehmen Sie bitte Kontakt per E-Mail (gruendung@hk24.de) mit uns auf. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - ausgenommen Handwerksbetriebe - ist Ihre Handelskammer Ansprechpartner. 
Jungunternehmen erhalten ein Bestätigungsschreiben über die Durchführung des Beratungsgespräches.  

2. Berater auswählen

3. Online-Antrag bei der BAFA stellen

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. 
Neu: Das Informationsgespräch kann bis zur Einreichung des Verwendungsnachweise geführt werden.

4. BAFA-Informationsschreiben abwarten

Die Leitstelle (Deutscher Industrie- und Handelskammertag, kurz DIHK) prüft die formalen Fördervoraussetzungen und versendet ein Informationsschreiben mit einer unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung.

5. Beratervertrag abschließen

Nach Erhalt des Informationsschreibens kann der Beratungsvertrag geschlossen werden. Dieser gilt als Beginn der Beratung.

6. Abrechnung

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Leitstelle (u.a. DIHK) der Verwendungsnachweis und folgende Abrechnungsunterlagen im elektronischen Verfahren im Upload-Bereich der BAFA vollständig vorgelegt werden:
  • Ausgefülltes und vom Antragstellenden unterschriebenes Verwendungsnachweisformular (die Angabe der Steuernummer ist zwingend erforderlich!)
  • Vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU und EU-KMU und De-minimis Erklärung
  • Vom Antragstellenden ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Vom Beratenden und vom Antragstellenden unterschriebener Beratungsbericht (einschließlich Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF)
  • Rechnung des Beratungsunternehmens
  • Kontoauszug des Antragstellenden zum Nachweis über die vollständige Zahlung des Honorars
  • Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners (nur bei Unternehmen bis zu einem Jahr nach Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung)
Die Bewilligung und die Auszahlung des Zuschusses erfolgen nach abschließender Prüfung durch das BAFA. 

Wie hoch ist der Beratungszuschuss?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie am Standort des Unternehmens.
Für Hamburg gelten folgende Fördersätze für Jung- und Bestandsunternehmen:
Bemessungsgrundlage
Fördersatz
Maximaler Zuschuss
3500 Euro
50 Prozent
1.750 Euro
Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt einen Antrag auf Förderung stellen. Unternehmen in Schwierigkeiten können zwei Anträge stellen. Der Beratungszeitraum umfasst maximal 6 Monate.