Existenzgründung

Reisevermittlung- und Reiseveranstaltungsgewerbe

Welche Voraussetzungen müssen Sie für eine Gründung mitbringen?

Die Gewerbefreiheit gestattet es jedem, ein Gewerbe zu betreiben (§ 1 Gewerbeordnung). Daraus ergibt sich die Pflicht, das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt (Bezirksamt) anzumelden. Für die Anmeldung eines Reisebüros oder Reiseveranstalters benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde. Diese Unterlagen erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Bezirksamt. Die Gewerbeanmeldung ist unabhängig von einer eventuellen Eintragung ins Handelsregister (allerdings zwingend für GmbH, AG, OHG und KG). Ferner wird eine Steuernummer benötigt, die man beim Finanzamt formlos beantragen kann. Neben der Gewerbeordnung müssen Sie insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 651 ff. BGB) beachten. Reiseveranstalter benötigen zusätzlich den Nachweis der Kundengeldabsicherung (Insolvenzversicherung).
Hinweis: Eine abgeschlossene Ausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/-frau bzw. anderweitige branchenspezifische Erfahrungen sowie betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind auf jeden Fall nützlich.
Ferner ist zu beachten, dass sich der Reisemarkt zur Zeit in einem tiefgreifenden Strukturwandel befindet. Dieser ist geprägt von Firmenzusammenschlüssen, Bildung von Reisebüroketten, -kooperationen, -Einkaufsgemeinschaften sowie der Anwendung neuer Medien (z.B. Internet). Der Erfolg einer Existenzgründung hängt im Wesentlichen davon ab, inwieweit das Gründungskonzept diese Marktveränderungen berücksichtigt.

Welche Leistungen bieten Reisevermittler an?

Der Reisevermittler/das Reisebüro
  • vermittelt Leistungen Dritter und erhält dafür eine Provision (Produktanbieter sind in der Regel Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Eisenbahnen, Hotels, Reedereien, Autovermietungen etc.)
  • vermittelt auch Reiseversicherungen, verkauft Theaterkarten oder beschafft Visa
  • organisiert im Einzelfall auch eigene Veranstaltungen, zum Beispiel Studienreisen, Vereinsausflüge u.ä.
  • ist Dienstleister – soweit die medientechnischen Möglichkeiten vorhanden sind – für Informations- und Buchungsmöglichkeiten bei Angeboten via Internet.

Welche Leistungen bieten Reiseveranstalter an?

Der Reiseveranstalter bietet zu einem Preis eine "Gesamtheit von Reiseleistungen" an, die als Pauschalreise über Kataloge in Reisebüros, aber auch über andere Vertriebsschienen wie Direktverkauf über Printmedien, Internet u.ä., den Kunden angeboten werden. "Gesamtheit von Reiseleistungen" bedeutet, dass dem Kunden mindestens zwei annähernd gleichwertige Hauptleistungen (z.B. Flug und Unterkunft) als "Leistungsbündel" angeboten werden müssen. Es gibt aber Ausnahmen: Einzelleistungen wie z.B. Ferienhäuser oder -wohnungen werden – sofern sie veranstaltermäßig (Katalog) angeboten werden – als Veranstalterleistungen angesehen. Das unternehmerische Risiko trägt – von wenigen Ausnahmen abgesehen – in jedem Fall der Reiseveranstalter. Auf die weitreichende Haftung für die angebotenen Leistungen wird weiter unten hingewiesen.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie Reisen vermitteln wollen?

Betreiben Sie ein Reisebüro, nehmen Sie Kundengelder entgegen, die Sie an den Veranstalter weiterleiten bzw. von diesem abgebucht werden und erhalten dafür eine Provision. Sie üben damit eine treuhänderische Funktion aus und zählen zu den sog. überwachungsbedürftigen Gewerben.

Ihr Leistungsangebot als Reisevermittler

In der Regel werden Sie Agenturverträge mit einem größeren Reiseveranstalter als Leitveranstalter abschließen sowie mit einer Mischung kleinerer Veranstalter zusammenarbeiten und/oder die Dienste der Internet-Anbieter als Informations- und/oder Buchungsmedium nutzen.
Für den Vertrieb bestimmter Leistungen wie Linienflugtickets und Bahnfahrkarten benötigen Sie eine Lizenz der IATA (International Air Transport Association), bzw. der DB (Deutsche Bahn AG). Bestimmte Reiseveranstalter vergeben mit dem Abschluss von Agenturverträgen die Rechte zum Führen der Logos ihrer Firma bzw. Produktmarke. Bei den beiden größten Veranstaltern handelt es sich um die bekannten Kürzel TUI und NUR. Reisebüros, die eines oder mehrere dieser "Gütesiegel" führen, bezeichnet man auch als sog. Fach- oder Vollreisebüros. Das Führen dieser Logos ist allerdings an die Erfüllung bestimmter, von Veranstalter zu Veranstalter unterschiedlicher Voraussetzungen wie z.B. Bedarfsprüfung, Mindestumsätze, Standortqualität etc. gebunden.
Näheres hierzu können Sie erfragen bei:
IATA Agency Accreditation
Poststr. 2-4
60329 Frankfurt
Tel.: +49 69 2425 36-24
Fax: +49 69 2425 36-49
DB Reise- und Touristik AG Agentur Service
Emil-von-Behring-Str. 6
60424 Frankfurt
Tel.: +49 69 9588 17-10
Fax:  +49 69 9588 17-66
TUI Deutschland GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Tel.: 0511/56 7-0
Fax: 0511/76 17 301
Thomas Cook AG
Zimmersmühlenweg 55
61440 Oberursel
Tel.: +49 6171 65-00

Der Standort Ihres Reisebüros

Bevorzugen Sie als Standort
  • Orts- oder Einkaufszentren, möglichst mit Bahn-/Bus-Anschluss, Geschäftsstraßen (rege Laufkundschaft) o.ä.
  • einen Ort mit möglichst wenig Konkurrenzreisebüros
  • einen Platz, an dem Sie Ihre Zielgruppe erreichen. Beachten Sie auch die Bevölkerungs- und Einkommensstruktur im Einzugsgebiet.
Wählen Sie keinen Standort,
  • wo im näheren Einzugsgebiet ein weiteres Reisebüro mit dem gleichen Leitveranstalter im Programmangebot ansässig ist
  • der wenig von potentiellen Kunden frequentiert wird.
Wollen Sie sich auf ein bestimmtes Marktsegment spezialisieren wie Studienreisen, Sprachreisen, Abenteuer-Urlaub, Trecking-Tours, Tauchreisen etc. müssen Sie diese groben Standortvoraussetzungen differenzierter betrachten. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie auf eine rege Laufkundschaft angewiesen sind.
Tipp: Informationen zur Wahl des Standortes haben wir Ihnen in einer Checkliste "Standortwahl im Einzelhandel und der Gastronomie". 

Was müssen Sie beachten, wenn Sie Reisen veranstalten wollen?

Haftung

Wichtig ist vor allem, dass Sie sich über Ihre weitreichende Haftung als Reiseveranstalter im Klaren sind und sich ausreichend versichern. Sie ergibt sich insbesondere aus dem Reisevertragsrecht nach den §§ 651a ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Verordnung über die Informationspflichten von Reiseveranstaltern vom 14. November 1994.
Dabei geht es u.a. vor allem um
  • die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung der im Voraus eingezahlten Kundengelder und die Sicherstellung der Rückbeförderung der Kunden im Falle des eigenen (Veranstalter-) Konkurses. Tipp: Sichern Sie sich gegen derartige Risiken bei Versicherungen oder Reisesicherungs-Vereinen ab.
  • die Erbringung von Reiseleistungen in angebotsgerechter Form und ohne Mängel.
    Achtung: Diese Pflicht ist verschuldensunabhängig. Das bedeutet, Sie haften auch dann, wenn Ihre Kunden zum Beispiel durch Lärm am Urlaubsort belästigt werden, der durch eine Baustelle direkt vor dem gebuchten Hotel verursacht worden ist. Darüber hinaus haften Sie auch für Mängel der von Ihnen beauftragten Leistungsträger wie Fluggesellschaft oder Hotel. Auch gegen diese Risiken müssen Sie sich ausreichend absichern (Haftpflicht etc.).
Die vorstehend genannten und seit 1994 gültigen Regelungen beruhen auf einer EG-Richtlinie über Pauschalreisen (Pauschalreiserichtlinie) von 1990. Sie ist in nationales Recht übernommen worden. Das Gesetz gilt mit bestimmten Ausnahmen für alle Veranstalter von Pauschalreisen. Mittlerweile hat sich die Anwendung der Vorschriften in der Form bewährt, dass Reiseveranstalter mit jeder verkauften Pauschalreise einen sog. "Sicherungsschein" ausgeben.

Der Standort Ihres Reiseveranstalter-Unternehmens

Von wo aus Sie Ihre Geschäfte betreiben, ist für Reiseveranstalter zweitrangig. Dies kann genauso gut ein Büro wie Ihre eigene Wohnung sein.
Die genannten Gesetze, Verordnungen und der Wortlaut der EG-Richtlinie, aber auch Anschriften von Versicherungsunternehmen bzw. Reisesicherungsvereinen für die Kundengeld-Absicherung, können auf Anfrage bei der Handelskammer Hamburg angefordert werden. Fachliteratur erhalten Sie über den Deutschen Reisebüro-Verband e.V. (DRV). Richten Sie Ihre Anfrage bitte an: DRV Service GmbH, Mannheimer Str. 15, 60329 Frankfurt, Tel: 069/27 39 07-26.