Nr. 2408

Handelsregister und Firmenrecht

Handelsregister und Firmenrecht

Sollten Sie beabsichtigen, eine Firma zu gründen, Ihren bestehenden Firmennamen, das Tätigkeitsgebiet zu ändern oder den Firmensitz zu verlegen, beraten wir Sie gern im Vorfeld.

Jeder Kaufmann muss seine Firma zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. In Sachsen-Anhalt wurde die Registerführung beim Amtsgericht Stendal gebündelt.

Unter dem Firmenrecht sind insbesondere die gesetzlichen Vorschriften für die Bezeichnung der Kaufleute zu verstehen.

Die IHK hat den gesetzlichen Auftrag, das Registergericht dabei zu unterstützen, dass keine falschen Eintragungen in das Handelsregister erfolgen.