Auskünfte zum Handelsregister- und Firmenrecht

Die IHK hat den gesetzlichen Auftrag, das Registergericht dabei zu unterstützen, dass keine falschen Eintragungen in das Handelsregister erfolgen. Auf Anfrage des Registergerichts gibt die IHK gutachterliche Stellungnahmen zu firmen- und anderen handelsregisterrechtlichen Fragestellungen ab. Sie berät auch im Vorfeld die Unternehmen über die gewünschte Firmierung und ggf. den Unternehmensgegenstand, um Beanstandungen des Registergerichts zu vermeiden. Es empfiehlt sich, eine frühzeitige Abstimmung mit der IHK vorzunehmen.
Außer zu Firmierungsfragen nimmt die IHK im Weiteren auch gutachterlich Stellung z. B. zur Registerpflicht von Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften, zu Sitzverlegungen, Zweigniederlassungen und Löschungsverfahren.

Zuständiges Registergericht

In Sachsen-Anhalt wurde die Führung des Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister zum 1. Oktober 2006 beim Amtsgericht Stendal zentralisiert.
Amtsgericht Stendal
Zentrales Registergericht des Landes Sachsen-Anhalt
Scharnhorststraße 40
39576 Hansestadt Stendal
Telefon: 03931/580

Ihre Ansprechpartner

Klärung der Firmierung, des Unternehmensgegenstandes, der Registerpflicht von Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften
Heike Sommer
Klärung der Firmenlöschung, der Sitzverlegung, der Zweigniederlassung
Heike Sommer