Gesetz zum Schutz der Privatsphäre

Das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Das neue Gesetz enthält vor allem Informationen zum Datenschutz bei Telekommunikationsdiensten und Telemediendiensten. Es passt damit die bisherigen Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) an die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung an. 

Folgende Regelungen sind besonders interessant:

Das TTDSG stellt klar, dass das Speichern von und der Zugriff auf Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers grundsätzlich nur mit einer DSGVO-konformen Einwilligung erlaubt ist (Stichwort: Cookies). Ausnahmen werden entsprechend den Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie festgelegt (§ 25 TTDSG).
Neu vorgesehen sind in § 26 TTDSG Dienste, die rechtskonform Verfahren zur Einwilligungsverwaltung bereitstellen sollen. Einzelheiten müssen aber noch durch eine Rechtsverordnung bestimmt werden.
Die Aufsicht über die Datenschutzbestimmung des TKG bei der geschäftsmäßigen Erbringung von Telekommunikationsdiensten erfolgt künftig umfassend, also auch im Hinblick auf die Verhängung von Bußgeldern, durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörde (§ 29 TTDSG).
Den Gesetzestext finden Sie hier.