Nr. 7882

Datenschutzrecht

Die Datenschutzkonferenz hat ihre Orientierungshilfe zur Mieterselbstauskunft überarbeitet. Vermieter dürfen nur die Daten erheben, die in jeder Phase der Vertragsanbahnung wirklich erforderlich sind – vom Namen bei der Besichtigung bis zu Einkommensnachweisen bei konkreter Vertragsentscheidung. Unnötige Daten bleiben tabu.