Nr. 1588

Natur- und Artenschutz

Der Erhalt und die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes ist die gesetzliche Aufgabe des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Der Schutz von Natur- und Umwelt ist somit auch bei Bauvorhaben oder dem Betrieb industrieller Anlagen zu beachten.