Nr. 1588

Natur- und Artenschutz

Der Erhalt und die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes ist die gesetzliche Aufgabe des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Der Schutz von Natur- und Umwelt ist somit auch bei Bauvorhaben oder dem Betrieb industrieller Anlagen zu beachten.
Wiese steht in voll Blüte © KompetenzGrün/Hochschule Anhalt

Richtig angelegt, können Flächen nahe an Gebäuden und Straßen von hohem Nutzen sein. Wo artenreiche Blühstreifen mit regionalen Wildpflanzen Platz haben, profitieren Mensch, Natur und Klima. Wie man Grünflächen aufwertet, dazu hat die Hochschule Anhalt ein neues Beratungsangebot aufgebaut.

Natursee im Wald © GeorgeBurba_iStock_Thinkstock

Zahlreiche Flächen in Sachsen-Anhalt stehen unter Naturschutz und sind für wirtschaftliche Zwecke nicht oder nur eingeschränkt nutzbar.

Hände halten Baum und Erdkugel © Chinnapong_stock.adobe.com

Um dem Verlust des Artenreichtums entgegenzuwirken, hat die EU eine Strategie entwickelt und auch in Deutschland gibt es Initiativen, wie Wirtschaft und biologische Vielfalt vereint werden können.

Hamster_Elles Rijsdijk_stock.adobe.com_318542047 © Elles Rijsdijk_stock.adobe.com

Oftmals wird der Artenschutz wirtschaftlichen Vorhaben wie z. B. der Rohstoffgewinnung entgegengehalten. Dieses Spannungsverhältnis lässt sich aber auflösen wie einige Ansätze zeigen.